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BZ.2006.83

St. Gallen · 2008-07-04 · Deutsch SG

Vertragsqualifikation: Heimarbeitsvertrag oder selbständige Erwerbstätigkeit auf Grundlage eines Auftrags/Werkvertrags; sog. doppelrelevante Tatsache: Bejahung der Zuständigkeit bei Schlüssigkeit klägerischer Vorbringen und wenn keine Anhaltspunkte für Missbräuchlichkeit ersichtlich sind, wogegen die detaillierte Prüfung der Natur des Rechtsverhältnisses (sowie ein allfälliges Beweisverfahren) erst im Rahmen der materiellen Beurteilung der Klage vorzunehmen ist; Abgrenzungskritierien. Analoge Anwendung zwingender arbeitsrechtlicher Bestimmungen bei Vorliegen eines arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses: Ablehnung eines solchen im konkreten Fall. Abweisung der Berufung (Kantonsgericht St. Gallen, III. Zivilkammer, 16. Oktober 2007, BZ.2006.83).Das Kassationsgericht hat eine gegen diesen Entscheid erhobene Nichtigkeitsbeschwerde mit Entscheid vom 4. Juli 2008 abgewiesen, soweit es darauf eintrat. Das Bundesgericht hat eine gegen diese beiden Entscheide erhobene Beschwerde abgewiesen, soweit es darauf eintrat (Urteil 4A_553 neues Fenster vom 9. Februar 2009).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 16.10.2007 BZ.2006.83

Vertragsqualifikation: Heimarbeitsvertrag oder selbständige Erwerbstätigkeit auf Grundlage eines Auftrags/Werkvertrags; sog. doppelrelevante Tatsache: Bejahung der Zuständigkeit bei Schlüssigkeit klägerischer Vorbringen und wenn keine Anhaltspunkte für Missbräuchlichkeit ersichtlich sind, wogegen die detaillierte Prüfung der Natur des Rechtsverhältnisses (sowie ein allfälliges Beweisverfahren) erst im Rahmen der materiellen Beurteilung der Klage vorzunehmen ist; Abgrenzungskritierien. Analoge Anwendung zwingender arbeitsrechtlicher Bestimmungen bei Vorliegen eines arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses: Ablehnung eines solchen im konkreten Fall. Abweisung der Berufung (Kantonsgericht St. Gallen, III. Zivilkammer, 16. Oktober 2007, BZ.2006.83).Das Kassationsgericht hat eine gegen diesen Entscheid erhobene Nichtigkeitsbeschwerde mit Entscheid vom 4. Juli 2008 abgewiesen, soweit es darauf eintrat. Das Bundesgericht hat eine gegen diese beiden Entscheide erhobene Beschwerde abgewiesen, soweit es darauf eintrat (Urteil 4A_553 neues Fenster vom 9. Februar 2009).

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