Art. 256 Abs. 1, Art. 258 ff., Art. 259a Abs. 1 lit. a und b, Art. 259d OR. Mietzinsreduktion wegen angeblicher Mängel der Mietsache weitgehend abgelehnt: Im konkreten Fall durften an den Ausbaustandard der in den 80-er Jahren erbauten Liegenschaft keine gehobenen Ansprüche gestellt werden. Gewisse Immissionen durch Wildtiere hatte der Mieter hinzunehmen, da das Mietobjekt in ländlicher Umgebung lag; denn an einer solchen Wohnlage muss sich ein Mieter bewusst sein, dass er Tür an Tür mit der Fauna lebt und sich der Lebensraum der Wildtiere mitunter auch auf Wohngebäude erstreckt (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 14. Dezember 2006, BZ.2006.44).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 14.12.2006 BZ.2006.44
Art. 256 Abs. 1, Art. 258 ff., Art. 259a Abs. 1 lit. a und b, Art. 259d OR. Mietzinsreduktion wegen angeblicher Mängel der Mietsache weitgehend abgelehnt: Im konkreten Fall durften an den Ausbaustandard der in den 80-er Jahren erbauten Liegenschaft keine gehobenen Ansprüche gestellt werden. Gewisse Immissionen durch Wildtiere hatte der Mieter hinzunehmen, da das Mietobjekt in ländlicher Umgebung lag; denn an einer solchen Wohnlage muss sich ein Mieter bewusst sein, dass er Tür an Tür mit der Fauna lebt und sich der Lebensraum der Wildtiere mitunter auch auf Wohngebäude erstreckt (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 14. Dezember 2006, BZ.2006.44).
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