Unbefristeter Vertrag über die Bereitstellung, den Versand und die Abrechnung über Klingeltonpakete für Mobiltelefone. Ausserordentliche Kündigung gestützt auf einen wichtigem Grund: Die falsche Behauptung, der unbestrittenermassen zur Abrechnung mit der SUISA verpflichteten Partei, es sei mit dieser rückwirkend ein Vertrag unterzeichnet worden, stellt ein wichtiger Grund dar und rechtfertigt die fristlose Auflösung des Vertragsverhältnisses (Kantonsgericht St. Gallen, Präsident der III. Zivilkammer, 20. Januar 2006, BZ.2005.98).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 20.01.2006 BZ.2005.98
Unbefristeter Vertrag über die Bereitstellung, den Versand und die Abrechnung über Klingeltonpakete für Mobiltelefone. Ausserordentliche Kündigung gestützt auf einen wichtigem Grund: Die falsche Behauptung, der unbestrittenermassen zur Abrechnung mit der SUISA verpflichteten Partei, es sei mit dieser rückwirkend ein Vertrag unterzeichnet worden, stellt ein wichtiger Grund dar und rechtfertigt die fristlose Auflösung des Vertragsverhältnisses (Kantonsgericht St. Gallen, Präsident der III. Zivilkammer, 20. Januar 2006, BZ.2005.98).
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