Art. 336c Abs. 1 lit. b und Abs. 2 OR. Anforderungen an den Inhalt eines Arztzeugnisses, wenn damit eine Arbeitsunfähigkeit bewiesen werden soll. Das Arbeitszeugnis hat sich insbesondere darüber zu äussern, ob der Arbeitnehmer die konkrete, im Betrieb zu leistende Arbeit zu erbringen vermag oder nicht und inwiefern dem Arbeitnehmer andere Arbeiten zumutbar sind (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 10. September 2004, BZ.2003.85).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 10.09.2004 BZ.2003.85
Art. 336c Abs. 1 lit. b und Abs. 2 OR. Anforderungen an den Inhalt eines Arztzeugnisses, wenn damit eine Arbeitsunfähigkeit bewiesen werden soll. Das Arbeitszeugnis hat sich insbesondere darüber zu äussern, ob der Arbeitnehmer die konkrete, im Betrieb zu leistende Arbeit zu erbringen vermag oder nicht und inwiefern dem Arbeitnehmer andere Arbeiten zumutbar sind (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 10. September 2004, BZ.2003.85).
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