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BZ.2002.93

St. Gallen · 2004-09-02 · Deutsch SG

Art. 18 OR (SR 220). Prüfung der Frage, ob es sich beim strittigen Vertrag vom 23. Mai 2002 um einen Arbeitsvertrag oder um einen Auftrag handelt. Dabei ist der übereinstimmende wirkliche Willen der Parteien zu ermitteln. Dies gilt auch für den Fall des Vorliegens eines gemeinsamen Vertragstextes (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, Entscheid vom 2. September 2004, BZ.2002.93).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 02.09.2004 BZ.2002.93

Art. 18 OR (SR 220). Prüfung der Frage, ob es sich beim strittigen Vertrag vom 23. Mai 2002 um einen Arbeitsvertrag oder um einen Auftrag handelt. Dabei ist der übereinstimmende wirkliche Willen der Parteien zu ermitteln. Dies gilt auch für den Fall des Vorliegens eines gemeinsamen Vertragstextes (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, Entscheid vom 2. September 2004, BZ.2002.93).

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