Art. 38 ff. SIA-Norm 118. Die Klägerin erstellte für die Beklagten, die sich in einem Baukonsortium zusammen geschlossen hatten, eine Überbauung. Bei der Abrechnung kam es zu Differenzen. Strittig waren die auf die einzelnen Häuser entfallenden Mehr- und Minderkosten der Klägerin. Zu prüfen war ferner, welche Zahlungen von den Beklagten geleistet worden waren (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 1. Juli 2004, BZ.2000.99).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 01.07.2004 BZ.2000.99
Art. 38 ff. SIA-Norm 118. Die Klägerin erstellte für die Beklagten, die sich in einem Baukonsortium zusammen geschlossen hatten, eine Überbauung. Bei der Abrechnung kam es zu Differenzen. Strittig waren die auf die einzelnen Häuser entfallenden Mehr- und Minderkosten der Klägerin. Zu prüfen war ferner, welche Zahlungen von den Beklagten geleistet worden waren (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 1. Juli 2004, BZ.2000.99).
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