Art. 117 StGB (SR. 311.0), Art. 319 StPO (SR 312.0) Fahrlässige Tötung durch Unterlassen. Ein Gewaltexzess, der in der Tötung einer zufällig angetroffenen Frau in deren Wohnung endete und dazu führte, dass der Täter von der Polizei erschossen wurde, konnte vom behandelnden Assistenzarzt der psychiatrischen Klinik nicht vorhergesehen werden. Keine Sorgfaltspflichtverletzung mangels Rückbehalts des zuvor freiwillig in die Klinik eingetretenen Täters oder wegen Unterlassens einer polizeilichen Ausschreibung nach dessen fluchtartigem Verlassen der Klinik.
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St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 06.07.2023 AK.2023.167-AK Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 06.07.2023 AK.2023.167-AK San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 06.07.2023 AK.2023.167-AK
Art. 117 StGB (SR. 311.0), Art. 319 StPO (SR 312.0) Fahrlässige Tötung durch Unterlassen. Ein Gewaltexzess, der in der Tötung einer zufällig angetroffenen Frau in deren Wohnung endete und dazu führte, dass der Täter von der Polizei erschossen wurde, konnte vom behandelnden Assistenzarzt der psychiatrischen Klinik nicht vorhergesehen werden. Keine Sorgfaltspflichtverletzung mangels Rückbehalts des zuvor freiwillig in die Klinik eingetretenen Täters oder wegen Unterlassens einer polizeilichen Ausschreibung nach dessen fluchtartigem Verlassen der Klinik.
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