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AK.2022.475-AK

St. Gallen · 2023-05-10 · Deutsch SG

Art. 382 StPO (SR 312.0), Art. 162 PBG (sGS 731.1) Beschwerdelegitimation bei Verletzung von Bauvorschriften. Bauvorschriften schützen hauptsächlich öffentliche Interessen, aber nicht nur. Sie können ausser der Allgemeinheit auch oder in erster Linie dem Schutz der Nachbarn dienen. Es ist im Einzelnen zu prüfen, welche Bauvorschrift verletzt worden sein könnte und ob die entsprechende Norm die Allgemeinheit, den Nachbarn oder beide zusammen schützt.

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St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 10.05.2023 AK.2022.475-AK Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 10.05.2023 AK.2022.475-AK San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 10.05.2023 AK.2022.475-AK

Art. 382 StPO (SR 312.0), Art. 162 PBG (sGS 731.1) Beschwerdelegitimation bei Verletzung von Bauvorschriften. Bauvorschriften schützen hauptsächlich öffentliche Interessen, aber nicht nur. Sie können ausser der Allgemeinheit auch oder in erster Linie dem Schutz der Nachbarn dienen. Es ist im Einzelnen zu prüfen, welche Bauvorschrift verletzt worden sein könnte und ob die entsprechende Norm die Allgemeinheit, den Nachbarn oder beide zusammen schützt.

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