Art. 255 Abs. 1 lit. b StPO (SR 312.0); Art. 3 Abs. 1 lit. b und Art. 11 Abs. 4 lit. b DNA-Profil-Gesetz (SR 363) Ermächtigungsverfahren. Im Rahmen eines Polizeieinsatzes nach einem Einbruchdiebstahl wurde ein DNA-Profil einer tatortberechtigten Person ins DNA-Profil-Informationssystem eingelesen. DNA-Profile von tatortberechtigten Personen dürfen nicht in das DNA-Profil-Informationssystem aufgenommen werden. Ein weitergehendes Einlesen eines Profils einer anderen Person im Sinn von Art. 255 Abs. 1 lit. b StPO in die Datenbank, welches in einem Delikt mit unbekannter Täterschaft einen "cold hit" generiert, stellt einen unzulässigen Ausforschungsbeweis dar (E. 3 b/cc und dd). Damit kann ein Amtsmissbrauch nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden (E. 3 b/ee).
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St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 22.09.2022 AK.2022.312-AK Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 22.09.2022 AK.2022.312-AK San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 22.09.2022 AK.2022.312-AK
Art. 255 Abs. 1 lit. b StPO (SR 312.0); Art. 3 Abs. 1 lit. b und Art. 11 Abs. 4 lit. b DNA-Profil-Gesetz (SR 363) Ermächtigungsverfahren. Im Rahmen eines Polizeieinsatzes nach einem Einbruchdiebstahl wurde ein DNA-Profil einer tatortberechtigten Person ins DNA-Profil-Informationssystem eingelesen. DNA-Profile von tatortberechtigten Personen dürfen nicht in das DNA-Profil-Informationssystem aufgenommen werden. Ein weitergehendes Einlesen eines Profils einer anderen Person im Sinn von Art. 255 Abs. 1 lit. b StPO in die Datenbank, welches in einem Delikt mit unbekannter Täterschaft einen "cold hit" generiert, stellt einen unzulässigen Ausforschungsbeweis dar (E. 3 b/cc und dd). Damit kann ein Amtsmissbrauch nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden (E. 3 b/ee).
St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer