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AK.2022.115-AK

St. Gallen · 2022-06-08 · Deutsch SG

Art. 7 StPO (SR 312.0) Ermächtigung. Im Rahmen eines Polizeieinsatzes kam es zum Einsatz eines Destabilisierungsgeräts. Die Verhältnismässigkeit des Vorgehens, insbesondere des Geräteeinsatzes, nach der Anhaltung liess sich aufgrund der vorhandenen Akten noch nicht abschliessend beurteilen. Damit besteht Abklärungsbedarf und die Ermächtigung zur Eröffnung von Strafverfahren war zu erteilen.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 08.06.2022 AK.2022.115-AK Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 08.06.2022 AK.2022.115-AK San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 08.06.2022 AK.2022.115-AK

Art. 7 StPO (SR 312.0) Ermächtigung. Im Rahmen eines Polizeieinsatzes kam es zum Einsatz eines Destabilisierungsgeräts. Die Verhältnismässigkeit des Vorgehens, insbesondere des Geräteeinsatzes, nach der Anhaltung liess sich aufgrund der vorhandenen Akten noch nicht abschliessend beurteilen. Damit besteht Abklärungsbedarf und die Ermächtigung zur Eröffnung von Strafverfahren war zu erteilen.

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