Art. 184 Abs. 3 StPO (SR 312.0). Rechtliches Gehör bei Gutachteraufträgen. Die Staatsanwaltschaft erteilte mittels Verfügung einen Gutachterauftrag, ohne dem Beschuldigten vorgängig die Möglichkeit zu geben, sich zur Person des Sachverständigen und den Fragen zu äussern. Dem Verteidiger wurde die entsprechende Verfügung aber zeitgleich zugestellt und darauf hingewiesen, dass Einwände und Ergänzungsfragen der Verfahrensleitung innert 10 Tagen mitzuteilen seien. Dieses Vorgehen erwies sich trotz des abweichenden Wortlauts von Art. 184 Abs. 3 StPO als zulässig (Anklagekammer, 17. November 2015, AK.2015.297).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 17.11.2015 AK.2015.297 Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 17.11.2015 AK.2015.297 San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 17.11.2015 AK.2015.297
Art. 184 Abs. 3 StPO (SR 312.0). Rechtliches Gehör bei Gutachteraufträgen. Die Staatsanwaltschaft erteilte mittels Verfügung einen Gutachterauftrag, ohne dem Beschuldigten vorgängig die Möglichkeit zu geben, sich zur Person des Sachverständigen und den Fragen zu äussern. Dem Verteidiger wurde die entsprechende Verfügung aber zeitgleich zugestellt und darauf hingewiesen, dass Einwände und Ergänzungsfragen der Verfahrensleitung innert 10 Tagen mitzuteilen seien. Dieses Vorgehen erwies sich trotz des abweichenden Wortlauts von Art. 184 Abs. 3 StPO als zulässig (Anklagekammer, 17. November 2015, AK.2015.297).
St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer