Art. 17 und Art. 23 AHVV. Liquidationsgewinn aus Veräusserung von Inventar als massgebendes Einkommen. Bindung an die Einkommensmeldung der Steuerbehörde. Der von der Beschwerdeführerin geltend gemachte Einwand der Uneinbringlichkeit der Forderung wurde im Steuerrekursverfahren rechtskräftig ausgeräumt. Da diese Frage unter die Bindungswirkung fällt, ist uneingeschränkt auf die Steuermeldung abzustellen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. September 2016,AHV 2013/20).Entscheid vom 5. September 2016
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St.Gallen Versicherungsgericht 05.09.2016 AHV 2013/20 Saint-Gall Versicherungsgericht 05.09.2016 AHV 2013/20 San Gallo Versicherungsgericht 05.09.2016 AHV 2013/20
Art. 17 und Art. 23 AHVV. Liquidationsgewinn aus Veräusserung von Inventar als massgebendes Einkommen. Bindung an die Einkommensmeldung der Steuerbehörde. Der von der Beschwerdeführerin geltend gemachte Einwand der Uneinbringlichkeit der Forderung wurde im Steuerrekursverfahren rechtskräftig ausgeräumt. Da diese Frage unter die Bindungswirkung fällt, ist uneingeschränkt auf die Steuermeldung abzustellen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. September 2016,AHV 2013/20).Entscheid vom 5. September 2016
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