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AB.2021.28-AS

St. Gallen · 2021-10-05 · Deutsch SG

Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG (SR 281.1) Nichtbekanntgabe einer Betreibung, wenn ein Schlichtungsbegehren (zur Einleitung einer Anerkennungsklage) gestellt wurde, dieses aber (aus formalen Gründen und mit dem allfälligen Vorbehalt der Wiedereinbringung) wieder zurückgezogen wird. Kantonsgericht St. Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 5. Oktober 2021, AB.2021.28-AS

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St.Gallen Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs 05.10.2021 AB.2021.28-AS Saint-Gall Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs 05.10.2021 AB.2021.28-AS San Gallo Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs 05.10.2021 AB.2021.28-AS

Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG (SR 281.1) Nichtbekanntgabe einer Betreibung, wenn ein Schlichtungsbegehren (zur Einleitung einer Anerkennungsklage) gestellt wurde, dieses aber (aus formalen Gründen und mit dem allfälligen Vorbehalt der Wiedereinbringung) wieder zurückgezogen wird.

Kantonsgericht St. Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 5. Oktober 2021, AB.2021.28-AS

St.Gallen Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Saint-Gall Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs San Gallo Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Kantonsgericht Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs und