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Einvernehmliche Regelung mit den Technischen Gemeindebetrieben Bischofszell TGB

Preisueberwacher · · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Preisüberwachung PUE

Seite 1 von 2 Einvernehmliche Regelung (gemäss Art. 9 PüG) zwischen den Technischen Gemeindebetrieben Bischofszell Hofplatz 1 9220 Bischofszell nachfolgend «TGB» und dem Preisüberwacher Stefan Meierhans Einsteinstrasse 2 3003 Bern nachfolgend «der Preisüberwacher» betreffend Wasserpreisanpassungen

2/2 A. Vorbemerkungen (1) Der Preisüberwacher und die TGB haben sich auf nachfolgend aufgeführte Beschrän- kung der Erhöhung der Gebühreneinnahmen sowie der Kapitalverzinsung im Bereich der Wasserversorgung geeinigt. B. Vereinbarungen I. Gegenstand und Massnahme (2) Erhöhung der Gebühreneinnahmen um maximal 810'000 Franken sowie Beschränkung der Verzinsung des Dotationskapitals auf 1.5%. II. Inkrafttreten und Befristung (3) Diese einvernehmliche Regelung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und ist befristet bis zum 31. Dezember 2028. Eine Aufhebung oder Änderung der vorliegenden Vereinba- rung ist nur bei einer wesentlichen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse möglich (Art. 11 Abs. 2 PüG). III. Sanktionen (4) Bei Zuwiderhandlungen gegen diese einvernehmliche Regelung kommen Art. 23 und 25 PüG zur Anwendung. IV. Kommunikation (5) Die Parteien koordinieren die Kommunikation dieser einvernehmlichen Regelung gegen- über der Öffentlichkeit. Bern, Datum Technische Gemeindebetriebe Bischofszell Der Preisüberwacher _________________________ _________________________ Frau Jolanda Eichenberger, VR-Präsidentin Stefan Meierhans _________________________ Herr Peter Bulgheroni, Geschäftsführer Digital signiert von Peter Bulgheroni Datum: 01.09.2025