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VFG-7-2013

Verfügung 7/2013 betr. Szenario ohne Verpflichtung zur Grundversorgung zwecks Berechnung der Nettokosten (Art. 49 Abs. 2 VPG)

Postcom · 2013-09-04 · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Eidgenössische Postkommission PostCom

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CH-3003 Bern, PostCom

Einschreiben Die Schweizerische Post Herrn A_____ A_____ Leiter Rechts- und Stabsdienst Viktoriastrasse 21 Postfach 3030 Bern

Bern, 4. September 2013

Verfügung 7/2013 vom 4. September 2013 betr. Szenario ohne Verpflichtung zur Grundversor- gung zwecks Berechnung der Nettokosten (Art. 49 Abs. 2 VPG)

Sehr geehrter Herr A_____

Die PostCom genehmigt gestützt auf Art. 49 Abs. 2 der Postverordnung vom 29. August 2012 (VPG; SR 783.01) das Szenario. ohne die Verpflichtung zur Erbringung der Grundversorgung zwecks Be- rechnung der Nettokosten.

Wir teilen Ihnen mit, dass die Eidgenössische Postkommission PostCom am 26. August 2013 das hypothetische Szenario genehmigt hat.

Im Rahmen der Genehmigung ist das folgende Dokument berücksichtigt worden: „Berechnung der Nettokosten / Hypothetisches Szenario vom 14. August 2013“.

Die PostCom stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Genehmigung des Hypothetischen Szena- rios zur Berechnung der Nettokosten der Grundversorgung erfüllt sind.

Der Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass die Genehmigung des hypothetischen Szenarios ausschliesslich den Zweck verfolgt, die Berechnung der aus der Grundversorgung entstehenden Net- tokosten zu gewährleisten. Die PostCom bezieht sich auf Seite 2, Abschnitt 1, des Dokuments der Post vom 14. August 2013, wonach die Post AG selbst festhält, dass das Szenario keine strategi- schen Absichten der Post definiere. Die PostCom behält sich vor das hypothetische Szenario zur ge- gebenen Zeit zu überprüfen.

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Die Gebühren für die Prüfung Ihres Antrags sowie den Erlass der vorliegenden Verfügung werden zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Verfügung erhoben.

Freundliche Grüsse

Dr. Hans Hollenstein

Dr. Michel Noguet Der Präsident

Der Leiter Fachsekretariat