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VFG-11-2022

Verfügung 11/2022 betreffend Messmethode Brieflaufzeiten bis 2026

Postcom · 2022-08-29 · Deutsch CH
Erwägungen (3 Absätze)

E. 1 Die Methode und Messinstrumente für die Messung der Laufzeiten von Briefen im Inland werden für fünf Jahre genehmigt mit Gültigkeit von Anfang 2022 bis Ende 2026.

E. 2 Die Verfahrenskosten für die Genehmigung werden auf _____ Franken festgelegt.

E. 3 Die Verfügung wird unter Wahrung der Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht.

Freundliche Grüsse Eidgenössische Postkommission PostCom Anne Seydoux-Christe

Michel Noguet Präsidentin

Leiter Fachsekretariat

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung Beschwerde erhoben werden. Die Be- schwerde ist beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, einzureichen. Die Frist steht still: Vom 7. Tag vor Ostern bis und mit dem 7. Tag nach Ostern; vom 15. Juli bis und mit dem 15. August; vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unter- schrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Hän- den hat.

Dispositiv
  1. Die Methode und Messinstrumente für die Messung der Laufzeiten von Briefen im Inland werden für fünf Jahre genehmigt mit Gültigkeit von Anfang 2022 bis Ende 2026.
  2. Die Verfahrenskosten für die Genehmigung werden auf _____ Franken festgelegt.
  3. Die Verfügung wird unter Wahrung der Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Freundliche Grüsse Eidgenössische Postkommission PostCom Anne Seydoux-Christe Michel Noguet Präsidentin Leiter Fachsekretariat Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung Beschwerde erhoben werden. Die Be- schwerde ist beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, einzureichen. Die Frist steht still: Vom 7. Tag vor Ostern bis und mit dem 7. Tag nach Ostern; vom 15. Juli bis und mit dem 15. August; vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unter- schrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Hän- den hat.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Eidgenössische Postkommission PostCom Monbijoustrasse 51A, 3003 Bern Tel. +41 58 462 50 94 info@postcom.admin.ch www.postcom.admin.ch PostCom-D-CC8A3401/7

Eidgenössische Postkommission PostCom

POST CH AG PostCom; wiv 3003 Bern

Sehr geehrte _____ Sehr geehrte Damen und Herren Die PostCom ist für die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben zur postalischen Grund- versorgung zuständig. Die Genehmigung der Methode und der Messinstrumente zur Mes- sung der Laufzeiten der Briefe gehören dazu (Art. 32 Abs. 3 der Postverordnung vom 29. Au- gust 2012 (VPG; SR 783.01)).

Am 4. November 2021 reichte die Post ein Gesuch um Erlass einer Verfügung betreffend Ge- nehmigung der Methode und der Messinstrumente mit Gültigkeit von fünf Jahren ein. Jedoch war zu diesem Zeitpunkt das Audit noch ausstehend, so dass ein zweistufiges Vorgehen mit einem Vor- und einem Hauptaudit erfolgte.

Aufgrund des Voraudits, welches von _____ durchgeführt wurde, hat die PostCom die Me- thode mit Zwischenverfügung vom 9. Dezember 2021 vorsorglich bis 31. Dezember 2022 be- fristet genehmigt.

Das Hauptaudit wurde per 31. Mai 2022 von _____ nachgeliefert. Durch das Vor- und Haupt- audit fand eine Überprüfung der Konformität der Laufzeitmessung für die A-Post Briefe ge- mäss Art. 32 VPG und der europäischen Norm EN13850 («Postalische Dienstleistungen – Dienstqualität – Messung der Durchlaufzeit von Einzelsendungen mit Vorrang und Einzel- briefsendungen erster Klasse von Ende zu Ende», betreffend Vorgaben in Anhang C) sowie dem Pflichtenheft der Post statt. Zusätzlich zum Vor- und Hauptaudit von _____ liegt für die Verfügung 11/2022 betreffend Laufzeiten im inländischen Postverkehr / Briefe: Genehmigung der Messmethode und der Messinstrumente Aktenzeichen: PostCom-221.1-221.1.1/10 Bern, 29. August 2022 Einschreiben Post CH AG _____ Leiterin Regulatory Affairs Wankdorfallee 4 3030 Bern

2/2 PostCom-D-CC8A3401/7 Aktenzeichen: PostCom-221.1-221.1.1/10

B-Post Briefe eine Dokumentation von der Messestelle _____ vom 30. Juni 2022 vor. Die Übertragbarkeit des Vor- und Hauptaudits auf die B-Post Laufzeitmessung wird bestätigt.

Die PostCom hat alle relevanten Angaben der Audits von _____ zur A-Post Laufzeitmessung und der Bestätigung von _____ zur B-Post Laufzeitmessung überprüft und hält folgendes fest: Betreffend die A-Post Laufzeitmessung ergaben die von _____ durchgeführten Audits eine Erfüllung der gestellten Anforderungen. Hinweise zur Weiterentwicklung erfolgten im Voraudit betreffend Anpassung des Pflichtenheftes und einer Formalisierung der Kommunikation von Seiten der Post. Diese Hinweise befinden sich gemäss dem Hauptaudit in der Umsetzung. Betreffend Archivierung der Testsendungen wurde im Hauptaudit darauf hingewiesen, dass die zukünftige Aufbewahrungsdauer zurzeit mit der Post neu definiert werde. Gemäss den Vorgaben ist das Audit in drei Jahren wieder durchzuführen und die PostCom ist über die Umsetzung der erwähnten Hinweise zu informieren.

Betreffend die B-Post Laufzeitmessung liegt die Dokumentation von _____ vom 30. Juni 2022 vor. Es wird die Übertragbarkeit der Audits auf die B-Post Laufzeitmessung und die Normkon- formität mit der europäischen Norm EN14508 («Postalische Dienstleistungen – Dienstqualität

– Laufzeitmessung end-to-end für Einzelsendungen ohne Vorrang und Sendungen zweiter Klasse») bestätigt. Die PostCom erhebt kostendeckende Gebühren für ihre Verfügungen und Dienstleistungen (Art. 30 Abs. 1 PG; Art. 77 Abs. 2 VPG). Die Verfahrenskosten für den Erlass der vorliegen- den Verfügung betragen _____ Franken (unter Einberechnung der Zwischenverfügung vom

9. Dezember 2021).

Gestützt auf diese Erwägungen verfügt die PostCom:

1. Die Methode und Messinstrumente für die Messung der Laufzeiten von Briefen im Inland werden für fünf Jahre genehmigt mit Gültigkeit von Anfang 2022 bis Ende 2026.

2. Die Verfahrenskosten für die Genehmigung werden auf _____ Franken festgelegt.

3. Die Verfügung wird unter Wahrung der Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht.

Freundliche Grüsse Eidgenössische Postkommission PostCom Anne Seydoux-Christe

Michel Noguet Präsidentin

Leiter Fachsekretariat

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung Beschwerde erhoben werden. Die Be- schwerde ist beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, einzureichen. Die Frist steht still: Vom 7. Tag vor Ostern bis und mit dem 7. Tag nach Ostern; vom 15. Juli bis und mit dem 15. August; vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unter- schrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Hän- den hat.