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VVGE 1985/86 Nr. 28

Obwalden · 1986-03-03 · Deutsch OW
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VVGE 1985/86 Nr. 28, S. 33: Art. 16 Abs. 2 SVG. Bei einer erhöhten abstrakten Gefährdung ist der Führerausweisentzug anzuordnen. Entscheid des Regierungsrates vom 3. März 1986 (Nr. 1186). Aus den Erwägungen: 3. Nach Art. 16 Abs. 2 SVG kann

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VVGE 1985/86 Nr. 28, S. 33: Art. 16 Abs. 2 SVG. Bei einer erhöhten abstrakten Gefährdung ist der Führerausweisentzug anzuordnen. Entscheid des Regierungsrates vom 3. März 1986 (Nr. 1186). Aus den Erwägungen:

3. Nach Art. 16 Abs. 2 SVG kann der Führerausweis entzogen werden, wenn der Führer Verkehrsregeln verletzt und dadurch den Verkehr gefährdet (oder, was vorliegend ausser Betracht fällt, andere belästigt) hat. Der Führerausweis muss entzogen werden, wenn nicht ein leichter Fall gemäss dem zweiten Satz vorliegt (BGE 105 Ib 258 mit Hinweisen). Voraussetzung ist, da vorliegend keine konkrete Gefährdung gegeben ist, eine erhöhte abstrakte Gefährdung (BGE 105 Ib 257). Es leuchtet ohne weiteres ein, dass das Verhalten des Beschwerdeführers schwerwiegende Folgen hätte haben können, sodass eine erhöhte abstrakte Gefährdung anzunehmen ist. Der Fall kann nicht als leicht im Sinne des zweiten Satzes von Art. 16 Abs. 2 SVG bezeichnet werden. Leicht ist der Fall, wenn Gefährdung und Verschulden geringfügig sind und die Persönlichkeit des Täters günstig zu beurteilen ist (Stauffer, Der Entzug des Führerausweises, Bern 1966, S. 51). Wie bereits erwähnt, ist die Gefährdung nicht geringfügig. Das Verschulden wiegt insofern nicht leicht, als der Beschwerdeführer nach dem ersten Unfall, der ihm hätte zeigen müssen, dass er nicht mehr fahrtüchtig war, trotzdem (mit dem Mietwagen) die Fahrt fortsetzte. Neben der Schwere der Verkehrsgefährdung ist auch der automobilistische Leumund zu berücksichtigen (105 Ib 259). Dieser ist beim Beschwerdeführer nicht einwandfrei, hat er doch schon mehrere Strassenverkehrsdelikte begangen. Ein Entzug des Führerausweises ist demnach unumgänglich. de| fr | it Schlagworte führerausweis abstraktheit beschwerdeführer geringfügigkeit verschulden Normen Bund SVG: Art.16 Leitentscheide BGE 105-IB-255 S.257 105-IB-255 S.259 105-IB-255 S.258 VVGE 1985/86 Nr. 28