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159 Nr. 93,94 93. Revision (Art. 199 MStGO): Begriff des revisionsfãhigen Urteils; Fali des Kontumazurteils. Revision (art.199 OJPPM): définition d'unjugement susceptible de revi- sion; cas du jugement rendu par défaut. Revisione (art. 199 OGPPM): concetto di sentenza suscettibile di revi- sione; caso della sentenza contumaciale. Aus den Erwãgungen: l.- Gemãss Art. 199 MStGO kann der Verurteilte jederzeit auf Grund neuer, für die Verteidigung erheblicher Tatsachen oder Beweismittel die Revision (Wiederaufnahme) eines durch rechtskrãftiges Urteil geschlosse- nen militãrgerichtlichen V erfahrens verlangen. Die Frage, ob ein rechtskrãftiges Urteil vorliegt, ist bei Kontumazurtei- len im allgemeinen zu verneinen, doch ist die Revision eines Kontumazur- teils dann zulãssig, wenn es ausnahmsweise nicht mehr aufgehoben werden kann. Im vorliegenden Fall hat der Angeklagte die Aufuebung des Abwesen- heitsurteils und die Durchführung des ordentlichen V erfahrens verlangt; da er jedoch in der Folge ohne Adressangabe verzog und seine Ausschreibung zur V erhaftung im Schweizerischen Polizeianzeiger ohne Erfolg. blieb, konnte eine Hauptverhandlung nicht durchgeführt werden. In diesem Ver- halten erblickte das Divisionsgericht 11 gestützt auf die herrschende Recht- sprechung einen endgültigen Verzicht auf den Rechtsbehelf der Restitution und erklãrte das Abwesenheitsurteil als definitiv rechtskrãftig und voll- zieh ba r. Somi t li e g t hier e in revisionsfáhiges U rteil vor (vgl. MK G E 8 N r. 3 2). 2.- ... (3. Juni 1976, S. e. DG 11) 94. Revision (Art. 199 MStGO): Tragweite dieses ausserordentlichen Rechtsmittels; Es ist Sache des Gesuchstellers, die neuen Beweismittel zu beschaffen. Wiederherstellung einer Frist: dieses Rechtsinstitut ist der MStGO nicht bekannt. Revision (art. 199 OJPPM): Portée de cette voie de droit extraordinaire; 11 appartient au requérant de réunir les nouvelles preuves. Restitution d'un délai: cette institution est inconnue de l'OJPPM. Revisione (art. 199 OGPPM): Portata di questo rimedio giuridico straordinario;