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MKGE 8 Nr. 15

MKGE 8 Nr. 15 — Auditor e. DG. 5

Mkg · 1966-12-15 · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

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Nr. 15, 16

Procedura contro gli assenti: Una decisione di desistere dai procedi-

mento secondo l'art. 166 OGPPM non e suscettibile di ricorso per cassa-

zione.

Aus d en Erwãgungen:

l. -

Zunãchst ist zu prüfen, ob eine Kassationsbeschwerde gegen den

angefochtenen Entscheid überhaupt zulãssig sei. Die Kassation findet

nur gegen Urteile der Divisions- und Territorialgerichte statt (Art. 187

MStGO). Für die Beantwortung der Frage, ob in diesem Sinne ein Urteil

vorliege, ist nicht die ãussere Form des Entscheides massgebend. V on

Bedeutung sind einzig Inhalt und materielle Wirkung. Ein Entscheid ist

als Urteil zu betrachten, sofern dadurch die Anklage -. wenn auch nur in

einzelnen Punkten -

endgültig erledigt un d das V erfahren abgeschlos-

sen wird (MKGE l Nr. 89, 4 Nr. 77 B, 5 Nr. 53).

lm vorliegenden Fali hat das Divisionsgericht zwar zum Ausdruck

gebracht, das s es alle V oraussetzungen des N otstandes im Sinne des Art.

26 Zi:ff. l Abs. l MStG als erfüllt betrachte, weswegen der Angeklagte im

kontradiktorischen V erfahren von Schuld un d Strafe freigesprochen

werden müsste. Das Divisionsgericht hat indessen nicht freigesprochen,

sondern das V erfahren eingestellt. E in freisprechendes U rteil wãre na eh

der ausdrücklichen Regelung von Art. 166 MStGO im Abwesenheitsver-

fahren tatsãchlich nicht zulãssig gewesen. D er auf Einstellung des V er-

fahrens lautende Beschluss entfaltet weder materiellrechtliche Wirkun-

gen., noch schliesst er prozessual das V erfahren endgültig ab. D er Gerichts-

beschluss hat zur Folge., dass das Verfahren sistiert bleibt., bis sich der

Angeklagte stellt oder bis er ergriffen wird. Dann nimmt das V erfahren

ohne weiteres seinen Fortgang. Der Angeklagte wird vor Gericht gestellt,

ohne dass es hiefür noch einer prozessualen Handlung bedürfte., nament-

lich ohne dass ein entsprechender Antrag des Angeklagten vorliegen

müsste.

2. -

Der vom Auditor angefochtene Entscheid ist., geht man von den

ohigen Erwãgungen aus, kein Urteil im Sinne des Art. 187 MStGO, das

der Kassation zugãnglich wãre. Auf die Kassationsbeschwerde kann da-

her nicht eingetreten werden., und der Kassationsinstanz ist der Entscheid

darüber verwehrt., ob der Angeklagte wirklich in einer derartigen Zwangs ..

lage gehandelt habe., das s N otstand anzunehmen ist.

(15. Dezember 1966, Auditor e. DG. 5)

16.

Acte d'accusation (art. 124, eh. 2 OJPPM). L'acte d'accusation n'a pas

à exposer les faits dans to us leurs détails; il suffit qu 'il cerne l'état de fai t

sur lequelle jugement doit porter. -

Quand il s'agit de l'inobservation de