Erwägungen (2 Absätze)
E. 3 Revision (Art. 199 MStGO) auf Grund eines Gutachtens, wonach die Zurechnungsfahigkeit des V erurteilten starker vermin- dert gewesen sei. Revision (art. 199 OJPPM) accordée sur la foi d'une nouvelle expertise déclarant la responsabilité du condamné fortement res- treinte. Revisione (art. 199 OGPPM) accordata sulla scorta di una nuova perizia che ammette una responsabilità fortemente scemata al momento del fatto. Den urteilenden Gerichten lag zwar bereits ein psychiatris.ches Gutachten vor., das eine 10-20 °/oige Verminderung der Zurechnungs- fãhigkeit annalun. Wenn aber eine 50 O/oige Unzurechnungsfãhigkeit be- stand., wie das neue Gutachten dartut., so kann dies das Strafmass wesent- lich beeinflussen., wiewohl das Gericht vom nãmlichen objektiven Tat- bestand wird ausgehen müssen. Das neue Gutachten ist zwar üher acht J ahre nach der Tatbegehung., aber auf Grund einer eingehenden kli- nischen Beobachttmg erstattet worden., dasjenige von L. dagegen nur wenige Monate nacl1 Tatbegehung., aber auf Grund bloss amhulanter Beobachtung. Es wird Sache des urteilenden Gerichts sein., die Gutachten zu würdigen und zu prüfen, welche Bedeutung ihnen hei einer Neu- heurteilung der Zurechnungsfãhigkeit R.s l1insichtlich der von ih1n_ begangenen Taten auf die Strafzumessung zukommt. (27. Februar 1951, Revisionsgesuch R.)
E. 4 Verweigerung des hedingten Strafvollzuges (Art. 32 MStG) wegen grob leichtsinnigen Führens eines Motorrades und ungenü- gender Beeindruckung durch den verursachten Unfall (Erw. l, 2). - Echte Gesetzeskonkurrenz zwischen fahrlassiger l(orperverlet- zung (Art. 124 MStG) und Storung des offentlichen V erkehrs (Art. 237 StGB) (Erw. 4). Refus du sursis (art. 32 CPM) à un motocycliste ayant fait preuve d'une grave inconscience dans sa maniere de conduire et
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
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Nr. 3, 4
entsprochen werden. Es wird Sache des Divisionsgerichts sein, die Aus-
wirkungen des l(rankheitszustandes M.s auf sein eingeklagtes Verhal-
ten nãher abzuklãren und in einem neuen Urteil zu würdigen.
(27. Februar 1951, Revisionsgesuch M.)
3.
Revision (Art. 199 MStGO) auf Grund eines Gutachtens,
wonach die Zurechnungsfahigkeit des V erurteilten starker vermin-
dert gewesen sei.
Revision (art. 199 OJPPM) accordée sur la foi d'une nouvelle
expertise déclarant la responsabilité du condamné fortement res-
treinte.
Revisione (art. 199 OGPPM) accordata sulla scorta di una
nuova perizia che ammette una responsabilità fortemente scemata
al momento del fatto.
Den urteilenden Gerichten lag zwar bereits ein psychiatris.ches
Gutachten vor., das eine 10-20 °/oige Verminderung der Zurechnungs-
fãhigkeit annalun. Wenn aber eine 50 O/oige Unzurechnungsfãhigkeit be-
stand., wie das neue Gutachten dartut., so kann dies das Strafmass wesent-
lich beeinflussen., wiewohl das Gericht vom nãmlichen objektiven Tat-
bestand wird ausgehen müssen. Das neue Gutachten ist zwar üher acht
J ahre nach der Tatbegehung., aber auf Grund einer eingehenden kli-
nischen Beobachttmg erstattet worden., dasjenige von L. dagegen nur
wenige Monate nacl1 Tatbegehung., aber auf Grund bloss amhulanter
Beobachtung. Es wird Sache des urteilenden Gerichts sein., die Gutachten
zu würdigen und zu prüfen, welche Bedeutung ihnen hei einer Neu-
heurteilung der Zurechnungsfãhigkeit R.s l1insichtlich der von ih1n_
begangenen Taten auf die Strafzumessung zukommt.
(27. Februar 1951, Revisionsgesuch R.)
4.
Verweigerung des hedingten Strafvollzuges (Art. 32 MStG)
wegen grob leichtsinnigen Führens eines Motorrades und ungenü-
gender Beeindruckung durch den verursachten Unfall (Erw. l, 2).
-
Echte Gesetzeskonkurrenz zwischen fahrlassiger l(orperverlet-
zung (Art. 124 MStG) und Storung des offentlichen V erkehrs
(Art. 237 StGB) (Erw. 4).
Refus du sursis (art. 32 CPM) à un motocycliste ayant fait
preuve d'une grave inconscience dans sa maniere de conduire et