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MKGE 6 Nr. 11

MKGE 6 Nr. 11 — P. e. D. G. 3B

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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Nr. 11, 12

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auf. Sache der Oherhauleitung war es, ihn auf die Erhohung der Zement·

dosierung aufmerksam zu machen. Da sie das nicht getan hat, fallt dem

Beschwerdeführer keine pflichtwidrige Unvorsichtigkeit zur Last, dass

er gegen die Betonierung mit vertraglicher Dosierung nicht eingeschrit·

ten ist.

Er ist mangels Fahrlassigkeit freizus.prechen.

(12. Marz 1952, P. e. D. G. 3B)

11.

In welchem Zeitpunkt ist das V erhrechen des Art. 97 MStG

hegangen., wenn es in der schlechten Erfüllung eines W erkvertrages

hesteht ?

A quel moment le crime prévu à l'art. 97 CPM est-il commis.,

s'agissant de l'exécution défectueuse d'un contrat d'entreprise ?

In qual momento e da ritenersi compiuto il crimine di cui

all"art. 97 CPM, nell'esecuzione difettosa d'un contratto d"appalto ?

Die Beschwerdeführer anerkennen, dass laut Vertrag ein guter,

normaler Beton zu liefern war und dass diese Vertragspflicht ohjektiv

nicht richtig erfüllt wurde. Wie schon das Bundesgericht am 18. Oktoher

1950 in Sachen M. und I(onsorten erklart hat, ist der Tathestand der

Verletzung von Lieferungsvertragen nicht erst bei der Ahnahme., son·

dern schon mit der tatsachlichen Arbeitsausführung erfüllt. Die mangel-

hafte Arbeitsausführung erfolgte bei allen vier W erken no eh in der Zeit,

da Truppen zum aktiven Dienst aufgeboten waren, und die Mangel

wurden bis zur Abnahme nicht behoben. Wann die Ablieferung der

W erke fallig war, spielt vorliegend keine Rolle. Das Divisionsgericht

rechnet es den Beschwerdeführern nicht zum V erschulden an, dass die

Ablieferung nicht in den vertraglich vorgesehenen Fristen erfolgte.

(12. Marz 1952, A. und A. e. D: G. 3 B)

12.

Betrugsversuch (Art. 148, 22 StGB), hegangen durch Vorle-

gung einer unwahren Schlussahrechnung gegenüher einem Mitgesell-

schafter (Erw. 3). -

Macht sich der Gesellschafter., d er di ese Ah-

rechnung erstellt und., um sie zu helegen., der Gesellschaft für nicht

gehahte Auslagen Rechnung stellt, der Urkundenfalschung schuldig

(Art. 251, Ziff. l StGB) ? (Erw~ 4).

Tentative d'escroquerie {art. 148 et 22 CPS) commise par

présentation d"un décompte inexact lors du reglement de comptes