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MKGE 6 Nr. 1

MKGE 6 Nr. 1

Mkg · · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

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Nr. l

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Nichthefolgung einer Dienstvorschrift (Art. 72 MStG), hegan-

gen durch üherschreitung der für Jeeps aufgestellten Belastungs·

grenze. Von Dienstvorschriften darf jedenfalls dann nicht abge-

wichen werden, wenn es nicht zwingend notig ist.

lnohservation de prescriptions de service (art. 72 CPM) par

dépassement de la limite réglementaire de charge pour u:ne jeep.

Une dérogation à une prescription de service n'est admissible qu'en

cas d"urgente nécessité.

lnosservanza di prescrizioni di servizio (art. 72 CPM) per

sorpasso dellimite regolamentare di carico di una jeep. Una deroga

alle prescrizioni di servizio non puo, in ogni caso, entrare in consi-

derazione se non in casi di urgente necessità.

Gegen die Verurteilung wegen Nichthefolgung von Dienstvorschrif-

ten wendet der Beschwerdeführer ein, die Vorschrift, dass auf einem

Jeep hõchstens vier Personen fahren dürfen, werde in der Praxis nicht

eingehalten. Si e lasse si eh hei d en schwachen Motorf ahrzeugbestanden

auch nicht durchführen. Der üherzahlige Mann, den der Besch.werde-

führer mitgeführt hahe, hatte im Fussmarsch die motor.isierte Batterie

nicht einholen konnen. Es sei dienstlich geboten gewesen, ihn der Bat-

terie rasch zuzuführen, statt ihn einen Tag lang im Gelande herum-

hummeln zu lassen. Es gehe Lagen, die vom Offizier einen Entschluss

forderten, der moglicherweise eine1n allgemeinen Befehl widerspreche.

Die Entschlussfreudigkeit werde ertotet, wenn der Offizier hestraft

werde, nachdem er einer der Lage angepassten üherlegung gefolgt sei.

Diese Rüge halt nicht stand. Oh und inwieweit aucl1 ahgesehen von

Fallen der Notwehr oder des Notstandes im allge1neinen von Dienst-

vorschriften ahgewichen werden darf, kann dahingestellt hleihen, denn

jedenfalls konnte die Ahweichung, wenn Vorschriften einen Sinn hahen

sollen, in einem Fali wie de1n vorliegenden nur mit zwingenden Gründen

gerechtfertigt werden, da die Belastungsgrenze für Jeeps nicht ord-

nungs-, sondem sicherheitshalher festgesetzt ist. Zwingende Gründe be-

standen hier nicht. Da der Beschwerdeführer hei der Ahfahrt der Bat-

terie wusste, dass er einen l(anonier in das Batterie-Büro geschickt hatte,

um einen Lagebericht zu holen, hatte er einen anderen Mann an die

vorausfahrende Batterie ahgehen konnen, um dem l(anonier auf dem

J eep einen Platz freizuhalten. Er hat nie hehauptet, dass die ührigen

Fahrzeuge voll besetzt gewesen seien, sondern im Gegenteil selher gel-

tend gemacht, dass er den N achzügler hloss hahe der Batterie na eh-