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No. 86
3. Der vom V erteidiger erhobene Einwand der V erletzung von
Art. 19 und 20 StGB ist nicht stichhaltig. Ob Haldimann sich in einem
Sach- und Rechtsirrtum befunden hat, ist eine Tat- und Beweiswürdi-
gungsfrage, deren Entscheidung vom Kassationsgericht nur .aus dem
Gesichtspunkte der Willkür überprüft werden kann. Das V orliegen von
Willkür behauptet aber der V erteidiger mit Recht selber nicht. Dass sich
Haldimann über die Widerrechtlichkeit der Massenhinrichtung im l(la-
ren war, ergibt sich aus seiner eigenen Aussage, er habe, als er sah, dass
sich'unter den Leuten, die vom Untersturmführer herausgezogen wurden,
auch zwei oder drei Mann befanden, die der Pfarrer gebracht hatte, dem
Oberscharführer gegenüher der Meinung Ausdruck gegeben, dass dies
dreckig sei; denn diese Leute hãtten offenbar nichts getan, sonst hãtte
sie der Pfarrer nicht gebracht. Wie die V orinstanz feststellt, wusste er
auch, dass ausser den zehn angeblich belasteten jungen Leuten, denen
in keinem Prozessverfahren Gelegenheit zur V erteidigung gegeben wor-
den war, noch weitere 23 sicher unbelastete Mãnner im Alter von 16 bis
32 J ahren aus den übrigen Belgiern herausgezogen und zu Todeskandi-
daten bestimmt wurden. Bei dieser Sachlage kanu daher keine Rede
davon sein, dass Haldimann den Befehl zum Massaker irrtümlich als ihn
entlastenden Umstand betrachten und sich zur Tat berechtigt halten
konnte. Die Beschwerde lãsst auch jede Angabe darüher vermissen, wo-
rin die zureichenden Gründe bestanden und welche Rechtsnorm Haldi-
mann verkannt haben soll.
(25. August 1948, Haldimann e. D. G. 4)
86.
Rehabilitation (Art. 59, Abs. l MStG): Dem «Volizug der Strafe» ist
d er Fali gleichzustelien, in welchem das Gericht gestützt auf Art. 12, Ahs. 3
MStG nach Ablauf der für die vorgesehenen Massnahmen angeordneten
Frist d en V erzicht auf die V ollstreckung des auf Gefangnis lautenden
ersten U rteils ausspricht.
Réhabilitation (art. 59, al. l CPM): A l' «exécution de la peine» doit
être assimilé le cas ou, en vertu de l'art. 12, al. 3 CPM, le tribunal décide,
apres écoulement du délai fixé pour les mesures prévues, qu'il sera fait
abstraction de l'exécution de la peine d'emprisonnement statuée dans le
premier jugement.
Riabilitazione (art. 59, al. l CPM): Alia «esecuzione delia pena» sarà
equiparato il caso nel quale il tribunale, in virtu deli' art. 12, cif. 3 CPM,
decide, dopo trascorso il periodo fissato per le misure di sicurezza, di
rinunciare ali' esecuzione delia pena pronunciata nel primo giudizio.