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No. 58
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Das vorinstanzliche Straferkenntnis ficht der Verteidiger in erster
Linie mit der Behauptung an, das Divisionsgericht h~be zu Unrecht das
V orliegen eines N otstandes (Art. 26 MStG) verneint. Z ur Begründung
bringt er vor: D er Beschwerdeführer habe sich zur Zeit, da die Spionage-
agenten an ihn herangetreten seien, in einer prekãren finanziellen Lage
befunden. Er sei jung verheiratet gewesen und habe Mõbel auf Abzah-
lung gekauft gehabt. Er sei kurzerhand vor die Alternative gestellt wor-
den, eine Meldung zu machen oder seine Stellung zu verlieren.
Mit diesen Einwendungen kann die l(assationsbeschwerde nicht
durchdringen. Die V orinstanz hat die Frage, ob sich der Beschwerde-
führer zur Zeit der Tat in einem Notstande befunden habe, geprüft. Sie
ist zur V erneinung dieser Frage gelangt mit d er Begründung, wenn schon
der Soldat grundsãtzlich die Erfüllung eines Auftrages hõher zu bewerten
habe als sein eigenes Leben, so gehe es nicht an, bei einem Spion N ot-
stand anzunehmen, wenn ihm eine gewisse nicht einmal unmittelbare
Gefahr drohe, seine Anstellung zu verlieren. Diese Erwãgung ist durch-
aus zutreffend. Übrigens war den Aussagen, die der Beschwerdeführer
selbst und der Zeuge Ohler an der Hauptverhandlung vor Divisionsge-
richt gemacht haben, nicht mit Bestimmtheit zu entnehmen, dass eine
positive Drohung auf sofortige Entlassung bei Nichterstattung der ver-
rãterischen Meldung wirklich erfolgt sei. Aber selbst wenn man annehmen
wollte, der Beschwerdeführer sei konkret und unausweichlich vor die be-
hauptete Alternative gestellt worden, so kõnnte in der V erneinung des
Notstandes eine Verletzung von Art. 26 MStG nicht erblickt werden.
(4. Septen1ber 1947, Grunder e. D. G. 4)
58.
Frist zur Kassati-?!1-sanmeldung (Art. 189, Ahs. 2 MStGO): Bei Ver-
hafteten genügt die Uhergahe an den Gefangenenwarter hinnen der
24-stündigen Frist.
Délai pour annoncer le recours en cassation (art. 189, al. 2 PPM):
Lorsque le condamné est détenu, il suffit qu"il remette sa déclaration de
recours au geôlier dans le délai légal de 24 heures;o
Termine per annunciare un ricorso in cassazione (art. 189, a]. 2 PPM):
Quando il condannato e detenuto, hasta che consegni la dichiarazione,
entro le 24 ore prescritte, al custode del carcere.
Gemãss Art. 189, Abs. 2 MStGO ist das l(assationsbegehren binnen
vierundzwanzig Stunden nach der Erõffnung des Urteilsspruches dem
Gerichtsschreiber zu Handen des Grossrichters anzumelden."
Den Brief, womit Schnetzer die l(assationsbeschwerde anmeldete,
hat er selbst vom 13. Juni 1947 datiert. Er ist auf dem für die lnsassen