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MKGE 4 Nr. 108

MKGE 4 Nr. 108 — Revisionsgesuch Studer e. D. G. 3 A.

Mkg · 1943-04-17 · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

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No. 108

Divisionsgericht bereits feststand, liegt nichts vor. Es kann deshalb

dem Gesuchsteller nicht zum Verschulden angerechnet werden, wenn er

vor Divisionsgericht nicht auf die damals bereits hãngige Untersuchung

seines Geisteszustandes hingewiesen, sondern gegenteils das Gericht er-

sucht hat, von einer psychiatrischen Begutachtung Umgang zu nehmen,

weil er glaubte, das s si e sein em Rufe schaden kõnnte. Das · von ihm

nachtrãglich beigebrachte psychiatrische Gutachten ist daher als neues

Beweismittel im Sinne des Art. 199 MStGO zu betrachten. Da es zum

Schlusse gelangt, dass Studer im Zeitpunkte der Begehung der ihm zur

Last gelegten strafbaren Handlungen in hohem Masse vermindert zu-

rechnungsfãhig war, ist es auch für die Verteidigung erheblich. Denn

es ist anzunehmen, dass die Vorinstanz, wenn sie von dieser Tatsache

Kenntnis gehabt hãtte, zu einem andern Urteil gelangt wãre. Dem

Revisionsbegehren ist daher stattzugeben.

(17. April 1943, Revisionsgesuch Studer e. D. G. 3 A.)

108.

Verletzung militariseber Geheimnisse (At·t. 86 l\IStG): Begriff

des «Ausspahens ». -

In der Entgegennal1me des Auftrages zur

Erl{undung militariscl1er Geheimnisse liegt noch lieine Ausführungs-

handlung. Die Annal1me des Auftrages ist als militarisclier Nach-

richtendienst stt·afbar (Art. 274, Ziff. 1, Abs. 2, StGB).

Violation de secrets militaires (art. 86 CPl\1) : N otion de l'« es-

pionnage ». -

Ne constitue pas encore un acte d'exécution de cette

infraction, le fait d'accepter de fournir des renseignements militaires

sect·ets. L'acceptation de pareille tnission tombe, en t·evanche, sous

le coup de l'art. 274, eh. 1, al. 2, CPS.

Violazione di segreti militari (ar t. 86 CPl\1) :

Co~1cetto di

« scrutare ». -

L'accettazione de li' incarico di procurare informa-

zioni su segreti militari non costituisce ancora un atto di esecuzione.

L'accettazione di un tale incarico e punibile COllle spionaggio militare

(art. 274, cif. 1, cp. 2, CP).

Der Beschwerdeführer macht geltend, durch die blosse Annahme

und Niederschrift des Auftrags, im I-Iotel Hecht in St. Gallen Gesprãche

von Offizieren über eine angebliche neue schweizerische Tankabwehr-

waffe zu erlauschen, habe er den Tatbestand des Art. 86, Ziff. l, Abs. l,

MStG nicht verwirklicht, denn er habe nichts ausgespãht. Dies ist richtig.

Ausführungshandlung des in Art. 86, Ziff. l, Abs. l, MStG genannten

Verbr.echens ist das Ausspãhen, das heisst der Versuch, mit den Sinnes-