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MKGE 1 Nr. 122

MKGE 1 Nr. 122

Mkg · · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

No. 122 u. 123

204 -

122.

Pfliehten des amtliehen Verteidige1·s (MStGO A1·t. 126).

Devoirs du défenseur d'office (OJM art. 126).

Doveri del difensore d'ufficio (art. 126 OGM).

C. Kann mit den vom Rekurrenten angeführten Argumenten die

Kassation des Urteils nicht begründet werden, so ist immerhin festzu-

stellen, dass die Konstituierung der Verteidigung und deren Führung

Mangel aufweisen, die nicht verschwiegen werden kõnnen. -. Es ist

zunachst nicht ersichtlich, warum dem Angeklagten nicht ausdrücklich

eine Frist gesetzt wurde, innerhalb welcher er sich über die Bezeichnung

eines Verteidigers zu entschliessen hatte (Art. 126, Abs. l, MStGO).

Dan·n fallt auf, dass der zur Verteidigung kommandierte Offizier sich

seiner durch·Art. 126, Abs. 3, MStGO sanktionierten militarischen Dienst-

pflicht unter nachtrãglicher stillschweigender Zustimmung des Gross-

richters dadurch entschlagen konnte, dass er dem Gerichtsschreiber

mitteilte, er sei >. Au eh wenn er si eh bemüht zu haben scheint,

für Ersatz zu sorgen, so vertrãgt sich dieses Verhalten weder mit der

Disziplin, noch mit dem Ernst und der Bedeutung, die dem Rechts-

beistand des Angeklagten namentlich in einem Strafverfahren zukommt,

das a uf d em Grundsa tz d er obligatorischen V erteidigung beruht. V o n

diesem Gesichtspunkte aus müsste es auch getadelt werden, wenn der

Verteidiger sich nicht die Mühe nehmen wollte, mit dem Angeklagten

den Fali rechtzeitig und einlãsslich genug zu besprechen, wie es die Re-

kursschrift dem in der Hauptverhandlung auftretenden Anwalt zur Last

legen will.

(12. Nove1nber l 920, Hãusler e. D. G. 6 b.)

123.

Das Kassationsbegehren ist vierundzwanzig Stunden nach der

mündlichen Urteilserõffnung anzun1elden (MStGB Art.189) (Erw. A).

Eine Ve1·ãnderung des reehtlichen Gesichtspunktes (Art. 160) liegt

au eh dann vor, wenn di e Verurteilung wegen eines Vergehens erfolgte,

welehes mit dem eingeldagten in Idealkonkurrenz steht (Erw. B).

Eine Strafsehãrfung nach MStGB Art. 34 hat einzutreten nicht nur

bei Realkonlíurrenz, sondern auch bei Idealkonkurrenz (Erw. F).

La demande de cassation doit être annoncée dans les vingt-

quatre heures· des le moment ou le jugement a été rapporté orale-

ment (OJM art. 189) (eons. A). 11 y a modifieation du point de

vue juridique (art. 160) aussi lorsque la condamnation est prononeée

pour une infraction qui est en concours idéal avee le délit poursuivi