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MKGE 1 Nr. 119

MKGE 1 Nr. 119 — Platten e. D. G. 3.

Mkg · 1920-07-24 · Deutsch CH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

No. 119 u. 120

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dass ein Befehl zum Sehiessen noeh gar nieht erteilt war. W er ernsthaft

die Soldaten überreden will, entgegen einem Befehl nieht von der Waffe

Gebraueh zu maehen, der wartet natürlieh nieht, bis Feuer kommandiert

ist, und das Gesetz bietet nieht den geringsten Anhaltspunkt für die Auf-

fassung der Verteidigung, dass Art. 59 MStG nur die sehon gegebenen

und nieht etwa die bloss künftig mõgliehen militãrisehen Befehle gegen

disziplinarisehe Aufwiegelungen sehützen 'volle.

~

(24. Juli 1920, Platten e. D. G. 3.)

119.

Begiun der Frist naeh MStGO Art. 189, Abs. 3. Aktener-

ganzung im Kassationsverfahren?

Point de départ du délai de l"'at·t. 189, al. 3, OJJ\il. Possibilité

de eompléter le dossier dans la procédure de cassation?

Deeor1·enza del termine per la 1·edazione deiinitiva del 1·ieorso .

in cassazione (art. 189, al. 3 a, O Gl\1). Si possono completare g li

atti nella procedura di eassazione?

A ..,.Die Frist wurde dureh den Grossriehter erst von der Zustellung

der sehriftliehen Urteilsausfertigung an bemessen, was in diesem Falle eine

ungewõhnliehe Verzõgerung mit sieh braehte. Ob diese Art der Bereeh-

nung der drei Tage, die von Art. 189, Abs. 3, MStGO für die einHissliehe

Begründung eingerãumt werden kõnnen, sieh mit dem Gesetz vertrãgt

oder nieht, braueht nieht erõrtert zu werden, da sie jedenfalls nieht dem

Rekurrenten zur Last gelegt werden kõnnte.

B. . .. Eine Aktenergãnzung kann übrigens auf dem Kassations-

wege nicht verlangt werden, da die Kassationsbesehwerde sich nur auf

die in Art. 188 MStGO aufgezãhlten Gründe stützen kann und ein er-

neutes Beweisverfahren nur n1õglieh ist nacb einer Kassation aus prozes-

sualen Gründen (Art. 196 ff. MStGO). Kommt aber das Kassations-

gerieht, wie es hier verlangt wird, dazu, ein Urteil wegen Verletzung des

Strafgesetzes aufzuheben und die Saehe nach Art. 194 MStGO neu

zu beurteilen, dann ist es an das Beweismaterial gebunden, das der Vor-

instanz vorgelegen ha t.

(24. Juli 1920, Dietiker e. T. G. 4.)

120.

Aussehliessung und Ablehnung des amtliehen Verteidigers?

(Erw. A. u. B.). Die Anwendung des materiellen Rechts unterliegt

einer ireiern Überprüiung des MKG, als die Anwendung der Vor-

schriiten über das Veriahren (MStGB Art. 192) (Erw. D). Be-