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Nr. 67 226 Riliuto del servizio; periodo di prova in caso di sospensione condizionale di una conda11na agli arresti repressivi (art. 81 cfr. 2 e art. 32 cfr. l cpv. 3 CPM) Contrariamente al CPS (art.105), il CPM prevede ona sola e unica rego- lamentazione in materia di sospensione condizionale della pena, valevole per tutte le pene privative di libertà (art. 28, 29, 29a CPM). Aus den Erwiigungen: 1.- D er Beschwerdeführer hãlt dafür, das Militãrappellationsgericht 2 A hãtte die Dauer der Probezeit auf ein Jahr festsetzen müssen, weil es die Strafe gemildert und statt Gefãngnis Haft ausgesprochen habe. Seine Rüge geht fehl. Das Militarstrafgesetz enthãlt keine Art. 105 StGB entsprechende Vorschrift. Es trifft vielmehr in Art. 32 Ziff. l Abs. 3 für samtli- che Freiheitsstrafen, zu denen ne ben der Zuchthaus- und der Gefangnisstrafe (Art. 28 und 29 MStG) auch die Haftstrafe gehort (Art. 29a MStG), eine ein- heitliche Regelung: Schiebt der Richter den Vollzug einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als 18 Monaten auf, so bestimmt er dem Verurteilten eine Probezeit von zwei bis fünf Jahren. Daran wurde bei Einführung der Haftstrafe in das Militarstrafrecht nichts geandert, obgleich damals auch Art. 32 MStG zu revi- dieren war. Das Militãrstrafgesetz ist als vollstandiges, in sich geschlossenes und vom bürgerlichen Strafgesetzbuch unabhangiges Gesetz erlassen worden; es w eis t einen eigenen, abschliessenden allgemeinen Teil auf und gehort nicht zum Nebenstrafrecht des bürgerlichen Strafgesetzbuchs (BGE 98 Ib 403 E. 3, mit Hinweisen). Eine analoge Anwendung von Vorschriften des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs im Anwendungsbereich des Militãrstrafgesetzes, wie sie der Beschwerdeführer anregt, kommt daher nicht in Frage. Soweit die einschlagigen Materialien überhaupt Anhaltspunkte vermitteln, ergibt sich daraus nichts anderes: Bei de r N eufassung sowohl von Art. 46 als auch von Art. 81 Ziff. 2 MStG sollte mit der Haftstrafe das System der Freiheitsstrafen verfei- nert, nicht aber eine neue Kategorie von ~~rafbaren Handlungen, die den allge- meinen Vorschriften des bürgerlichen Ubertretungsstrafrechts unterstehen, geschaffen werden. So bemerkte der Bundesrat zur Neufassung von Art. 46 MStG: «N a eh d er bisherigen Fassung zwingt di e Annahme mildernder Umstande im Sinne des Artikels 45 unmittelbar zum Übergang von Gefãngnis zu Arrest. Dieser ist aber im Maximum auf 20 Tage beschrankt. Das schliesst die Anwendung dieser Bestimmung dort aus, wo die Grundstrafe in einer Hingeren Gefãngnisstrafe, z.B. einem Jahre oder mehr, bestãnde. Di ese r sogenannte «kriminelle Arrest» bietet auch Schwierigkeiten für die Fragen der Verjãhrung, des Eintrages in das Strafregister und die Begnadigung, Da die Haftstrafe n un in das Mili- tãrstrafgesetz aufgenommen wird, so ist es zweckmãssig, den Arrest hier auszuschalten un d durch di e Haft z u ersetzen. » (BBl. 1949 II 142)
227 Nr. 67, 68 Oder zur Neufassung von Art. 81 Ziff. 2 MStG: «Die Strafandrohung lautet, im Gegensatz zum geltenden Recht, das nur Gefangnis absol u t als Strafe kennt, auf Gefangnis bis zu sechs Mona- ten oder Haft. Damit die gleiche Behandlung im Vollzug gesichert ist, soll auch die Gefangnisstrafe in den Formen der Haft zu vollziehen sein ... Der Bundesrat wird ermachtigt, die Einzelheiten des Haftvollzuges zu regeln. Er erhalt damit analog dem militarischen Strafvollzug (Art. 30 MStG) die Kompetenz, für einen einheitlichen und mõglichst wenig diskriminierenden Vollzug zu sorgen. Dabei soll dem Begehren nach Ermõglichung externer Beschaftigung (z.B. Spitaldienst) Rechnung getragen werden.» (B B I. 1967 I 584) (19. September 1984, K. e. MAG 2A) 68. Rekurs gegen Kostenentscheid, der im Abwesenheitsverfahren getrof- fen wurde (Art. 172 Abs. 2, Art. 195 MStP) Der Rekurs ist auch gegen Kostenentscheide zulassig, die im Abwesen- heitsverfahren ergangen sind (Erw. la). Einhaltung der Rekursfrist (Erw. lb). Recours contre un e condamnation aux frais prononcée en procédure par défaut (art. 172, 2e al., art. 195 PPM) La voie de recours adéquate, en un tel cas, c'est le recours au sens de l'art. 195 PPM (cons. la). Observation du délai de recours (cons. l b). Ricorso contro una decisione sul/e spese pronuncíata in una procedura contumaciale (art. 172 cpv. 2, art. 195 PPM) Le decisioni sulle spese pronunciate in procedure contumaciali possono essere impugnate mediante ricorso (cons. la). Rispetto de l termine di ricorso (cons. l b). Aus den Erwiigungen: 1.- a) Gemass Art. 195 Bst. f MStP kann unter anderem gegen Ent- scheide der Divisions- und Militarappellationsgerichte über Kostenauflage und Entschadigungsbegehren Rekurs erhoben werden, sofern die Appella- tion oder di e Kassationsbeschwerde nicht zulassig ist. Ein solcher Rekurs muss auch gegen Kostenentscheide zulassig sein, die im Abwesenheitsver- fahren ergangen sind. Zwar erwahnt dies der Militarstrafprozess nicht aus-