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S 01 24

Luzern · 2001-02-07 · Deutsch LU
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Art. 85 Abs. 2 lit. a AHVG. Leichtsinnige Beschwerdeführung im Beitragswesen. Wer eine Beschwerde offensichtlich verspätet erhebt und trotz Hinweises des Gerichts auf diesen Sachverhalt an der Beschwerde festhält, prozessiert zumindest leichtsinnig und wird daher kostenpflichtig. | Alters- und Hinterlassenenversicherung

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Luzern Kantonsgericht sonstige 07.02.2001 S 01 24 (2001 II Nr. 36)

Art. 85 Abs. 2 lit. a AHVG. Leichtsinnige Beschwerdeführung im Beitragswesen. Wer eine Beschwerde offensichtlich verspätet erhebt und trotz Hinweises des Gerichts auf diesen Sachverhalt an der Beschwerde festhält, prozessiert zumindest leichtsinnig und wird daher kostenpflichtig. | Alters- und Hinterlassenenversicherung

Rechtsprechung Luzern Instanz: Verwaltungsgericht Abteilung: Abgaberechtliche Abteilung Rechtsgebiet: Alters- und Hinterlassenenversicherung Entscheiddatum: 07.02.2001 Fallnummer: S 01 24 LGVE: 2001 II Nr. 36 Leitsatz: Art. 85 Abs. 2 lit. a AHVG. Leichtsinnige Beschwerdeführung im Beitragswesen. Wer eine Beschwerde offensichtlich verspätet erhebt und trotz Hinweises des Gerichts auf diesen Sachverhalt an der Beschwerde festhält, prozessiert zumindest leichtsinnig und wird daher kostenpflichtig. Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Entscheid: