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RRE Nr. 698

Luzern · 2008-06-13 · Deutsch LU
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Ortsplanungsverfahren. Mitteilung des Entscheids über Einsprachen. § 63 Absatz 2 PBG. Der Entscheid über die Einsprachen ist auch denjenigen Einsprecherinnen und Grundeigentümern, welche an der Gemeindeversammlung anwesend waren und die Behandlung der Einsprachen mitverfolgen konnten, innert drei Arbeitstagen seit dem Tag der Beschlussfassung mit dem Rechtsmittelhinweis mitzuteilen. | Planungs- und Baurecht

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Luzern Kantonsgericht sonstige 13.06.2008 RRE Nr. 698 (2008 III Nr. 13)

Ortsplanungsverfahren. Mitteilung des Entscheids über Einsprachen. § 63 Absatz 2 PBG. Der Entscheid über die Einsprachen ist auch denjenigen Einsprecherinnen und Grundeigentümern, welche an der Gemeindeversammlung anwesend waren und die Behandlung der Einsprachen mitverfolgen konnten, innert drei Arbeitstagen seit dem Tag der Beschlussfassung mit dem Rechtsmittelhinweis mitzuteilen. | Planungs- und Baurecht

Rechtsprechung Luzern Instanz: Regierungsrat Abteilung: - Rechtsgebiet: Planungs- und Baurecht Entscheiddatum: 13.06.2008 Fallnummer: RRE Nr. 698 LGVE: 2008 III Nr. 13 Leitsatz: Ortsplanungsverfahren. Mitteilung des Entscheids über Einsprachen. § 63 Absatz 2 PBG. Der Entscheid über die Einsprachen ist auch denjenigen Einsprecherinnen und Grundeigentümern, welche an der Gemeindeversammlung anwesend waren und die Behandlung der Einsprachen mitverfolgen konnten, innert drei Arbeitstagen seit dem Tag der Beschlussfassung mit dem Rechtsmittelhinweis mitzuteilen. Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Entscheid: Ortsplanungsverfahren. Mitteilung des Entscheids über Einsprachen. § 63 Absatz 2 PBG. Der Entscheid über die Einsprachen ist auch denjenigen Einsprecherinnen und Grundeigentümern, welche an der Gemeindeversammlung anwesend waren und die Behandlung der Einsprachen mitverfolgen konnten, innert drei Arbeitstagen seit dem Tag der Beschlussfassung mit dem Rechtsmittelhinweis mitzuteilen. (Regierungsrat, 13. Juni 2008, Nr. 698)