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RRE Nr. 389

Luzern · 2002-03-19 · Deutsch LU
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Nachprüfung von Wahl- und Abstimmungsergebnissen. §§ 150 und 158 ff. StRG. Allein die abstrakte Möglichkeit eines gesetzwidrigen Verhaltens genügt nicht, um eine Nachzählung anzuordnen. | Volksrechte

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Luzern Kantonsgericht sonstige 19.03.2002 RRE Nr. 389 (2002 III Nr. 6)

Nachprüfung von Wahl- und Abstimmungsergebnissen. §§ 150 und 158 ff. StRG. Allein die abstrakte Möglichkeit eines gesetzwidrigen Verhaltens genügt nicht, um eine Nachzählung anzuordnen. | Volksrechte

Rechtsprechung Luzern Instanz: Regierungsrat Abteilung: - Rechtsgebiet: Volksrechte Entscheiddatum: 19.03.2002 Fallnummer: RRE Nr. 389 LGVE: 2002 III Nr. 6 Leitsatz: Nachprüfung von Wahl- und Abstimmungsergebnissen. §§ 150 und 158 ff. StRG. Allein die abstrakte Möglichkeit eines gesetzwidrigen Verhaltens genügt nicht, um eine Nachzählung anzuordnen. Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Entscheid: