§ 12 Abs. 1 AnwG. Unbefugtes Führen eines Titels durch einen Rechtsanwalt ist geeignet, dem Ansehen und der Würde des Anwaltsstandes zu schaden, auch wenn der Anwalt diesen nicht in beruflicher Funktion verwendet. | Anwaltsrecht
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Luzern Aufsichtsbehörden und Kommissionen 27.09.1994 OG 1995 48 (1995 I Nr. 48) Lucerne Aufsichtsbehörden und Kommissionen 27.09.1994 OG 1995 48 (1995 I Nr. 48) Lucerna Aufsichtsbehörden und Kommissionen 27.09.1994 OG 1995 48 (1995 I Nr. 48)
§ 12 Abs. 1 AnwG. Unbefugtes Führen eines Titels durch einen Rechtsanwalt ist geeignet, dem Ansehen und der Würde des Anwaltsstandes zu schaden, auch wenn der Anwalt diesen nicht in beruflicher Funktion verwendet. | Anwaltsrecht
Rechtsprechung Luzern Instanz: Aufsichtsbehörden und Kommissionen Abteilung: Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte Rechtsgebiet: Anwaltsrecht Entscheiddatum: 27.09.1994 Fallnummer: OG 1995 48 LGVE: 1995 I Nr. 48 Leitsatz: § 12 Abs. 1 AnwG. Unbefugtes Führen eines Titels durch einen Rechtsanwalt ist geeignet, dem Ansehen und der Würde des Anwaltsstandes zu schaden, auch wenn der Anwalt diesen nicht in beruflicher Funktion verwendet. Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Entscheid: