§ 68 Abs. 2 StPO. Eine Mitteilungspflicht des Amtsstatthalters an die Privatklägerschaft bzw. deren Vertreter betreffend den Zeitpunkt der Einvernahme eines Angeschuldigten besteht bei fehlendem Gesuch nicht. | Strafprozessrecht
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Luzern Kantonsgericht sonstige 23.08.1994 OG 1994 66 (1994 I Nr. 66)
§ 68 Abs. 2 StPO. Eine Mitteilungspflicht des Amtsstatthalters an die Privatklägerschaft bzw. deren Vertreter betreffend den Zeitpunkt der Einvernahme eines Angeschuldigten besteht bei fehlendem Gesuch nicht. | Strafprozessrecht
Rechtsprechung Luzern Instanz: Obergericht Abteilung: Kriminal- und Anklagekommission Rechtsgebiet: Strafprozessrecht Entscheiddatum: 23.08.1994 Fallnummer: OG 1994 66 LGVE: 1994 I Nr. 66 Leitsatz: § 68 Abs. 2 StPO. Eine Mitteilungspflicht des Amtsstatthalters an die Privatklägerschaft bzw. deren Vertreter betreffend den Zeitpunkt der Einvernahme eines Angeschuldigten besteht bei fehlendem Gesuch nicht. Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Entscheid: