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OG 1994 66

Luzern · 1994-08-23 · Deutsch LU
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§ 68 Abs. 2 StPO. Eine Mitteilungspflicht des Amtsstatthalters an die Privatklägerschaft bzw. deren Vertreter betreffend den Zeitpunkt der Einvernahme eines Angeschuldigten besteht bei fehlendem Gesuch nicht. | Strafprozessrecht

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Luzern Kantonsgericht sonstige 23.08.1994 OG 1994 66 (1994 I Nr. 66)

§ 68 Abs. 2 StPO. Eine Mitteilungspflicht des Amtsstatthalters an die Privatklägerschaft bzw. deren Vertreter betreffend den Zeitpunkt der Einvernahme eines Angeschuldigten besteht bei fehlendem Gesuch nicht. | Strafprozessrecht

Rechtsprechung Luzern Instanz: Obergericht Abteilung: Kriminal- und Anklagekommission Rechtsgebiet: Strafprozessrecht Entscheiddatum: 23.08.1994 Fallnummer: OG 1994 66 LGVE: 1994 I Nr. 66 Leitsatz: § 68 Abs. 2 StPO. Eine Mitteilungspflicht des Amtsstatthalters an die Privatklägerschaft bzw. deren Vertreter betreffend den Zeitpunkt der Einvernahme eines Angeschuldigten besteht bei fehlendem Gesuch nicht. Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Entscheid: