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22 05 107

Luzern · 2006-01-27 · Deutsch LU
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Art. 115 ZGB. Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Ehe nach Art. 115 ZGB ist gegeben, wenn der Ehegatte nachrichtenlos abwesend ist. Das Gleiche gilt bei einem auslandabwesenden und des Landes verwiesenen Ehegatten. | Familienrecht

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Luzern Kantonsgericht sonstige 27.01.2006 22 05 107 (2006 I Nr. 1)

Art. 115 ZGB. Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Ehe nach Art. 115 ZGB ist gegeben, wenn der Ehegatte nachrichtenlos abwesend ist. Das Gleiche gilt bei einem auslandabwesenden und des Landes verwiesenen Ehegatten. | Familienrecht

Rechtsprechung Luzern Instanz: Obergericht Abteilung: II. Kammer Rechtsgebiet: Familienrecht Entscheiddatum: 27.01.2006 Fallnummer: 22 05 107 LGVE: 2006 I Nr. 1 Leitsatz: Art. 115 ZGB. Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Ehe nach Art. 115 ZGB ist gegeben, wenn der Ehegatte nachrichtenlos abwesend ist. Das Gleiche gilt bei einem auslandabwesenden und des Landes verwiesenen Ehegatten. Rechtskraft: Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Entscheid: