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PKG 2023 9

Graubünden · · Deutsch GR

Parteientschädigung als Nebenpartei |

Regeste:\n- Streitberufene und Nebenintervenienten gelten als Nebenparteien (E. 5.2.1). \n- Lehre und Rechtsprechung hielten vor Inkrafttreten von BGG und ZPO dafür, dass Nebenintervenienten – ausser aus Gründen der Billigkeit – nicht in die Kostenverlegung einbezogen werden. Das Bundesgericht bestätigte die Praxis im Jahr 2014 (E. 5.2.1).\n- Vorliegend hat der Nebenintervenient die Berufung selbständig geführt, weshalb ihm aus Billigkeitsgründen eine Entschädigung zusteht (E. 2.5.3).\x3Cbr\x3E | Praxis Kantonsgericht

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Graubünden Kantonsgericht Praxis des Kantonsgerichts 00.00.0000 PKG 2023 9 Grisons Kantonsgericht Praxis des Kantonsgerichts 00.00.0000 PKG 2023 9 Grigioni Tribunale cantonale Prassi del Tribunale cantonale 00.00.0000 PKG 2023 9

Parteientschädigung als Nebenpartei | Regeste:\n- Streitberufene und Nebenintervenienten gelten als Nebenparteien (E. 5.2.1). \n- Lehre und Rechtsprechung hielten vor Inkrafttreten von BGG und ZPO dafür, dass Nebenintervenienten – ausser aus Gründen der Billigkeit – nicht in die Kostenverlegung einbezogen werden. Das Bundesgericht bestätigte die Praxis im Jahr 2014 (E. 5.2.1).\n- Vorliegend hat der Nebenintervenient die Berufung selbständig geführt, weshalb ihm aus Billigkeitsgründen eine Entschädigung zusteht (E. 2.5.3).\x3Cbr\x3E | Praxis Kantonsgericht

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