opencaselaw.ch

PKG 2023 5

Graubünden · · Deutsch GR

Parteimitteilung durch die Staatsanwaltschaft; rechtliches Gehör |

Regeste:\n- Die Parteimitteilung soll grundsätzlich die Gelegenheit geben, den Abschluss der Strafuntersuchung nochmals beeinflussen zu können (E. 3.5). \n- Nach der Anfechtung der Schlussverfügung ist eine erneute Parteimitteilung durch die Staatsanwaltschaft zur Wahrung des rechtlichen Gehörs nicht erforderlich, sofern das Verfahren mit der gleichen Erledigungsart abgeschlossen wird (E. 3.4). \n- Bei ursprünglich vorgesehener Erledigungsart bedarf es nicht nochmals einer Gelegenheit für dieselbe Partei, Einfluss auf die ihrer Ansicht nach unrichtige Erledigungsart nehmen zu können, da sonst das gesamte Erledigungsprozedere erneut in Gang gesetzt wird (E. 3.5).\x3Cbr\x3E | Praxis Kantonsgericht

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Graubünden Kantonsgericht Praxis des Kantonsgerichts 00.00.0000 PKG 2023 5 Grisons Kantonsgericht Praxis des Kantonsgerichts 00.00.0000 PKG 2023 5 Grigioni Tribunale cantonale Prassi del Tribunale cantonale 00.00.0000 PKG 2023 5

Parteimitteilung durch die Staatsanwaltschaft; rechtliches Gehör | Regeste:\n- Die Parteimitteilung soll grundsätzlich die Gelegenheit geben, den Abschluss der Strafuntersuchung nochmals beeinflussen zu können (E. 3.5). \n- Nach der Anfechtung der Schlussverfügung ist eine erneute Parteimitteilung durch die Staatsanwaltschaft zur Wahrung des rechtlichen Gehörs nicht erforderlich, sofern das Verfahren mit der gleichen Erledigungsart abgeschlossen wird (E. 3.4). \n- Bei ursprünglich vorgesehener Erledigungsart bedarf es nicht nochmals einer Gelegenheit für dieselbe Partei, Einfluss auf die ihrer Ansicht nach unrichtige Erledigungsart nehmen zu können, da sonst das gesamte Erledigungsprozedere erneut in Gang gesetzt wird (E. 3.5).\x3Cbr\x3E | Praxis Kantonsgericht

Graubünden Kantonsgericht Praxis des Kantonsgerichts Grisons Kantonsgericht Praxis des Kantonsgerichts Grigioni Tribunale cantonale Prassi del Tribunale cantonale