Beurteilung der Eignung zur Übernahme der Vermögenssorge und der Personensorge |
Regeste:\n- Fehlende Eignung zur Übernahme der Vermögenssorge bei erheblichen Schwierigkeiten in der Regelung der eigenen finanziellen Angelegenheiten (E. 5.2). \n- Eignung zur Übernahme der Personensorge trotz eines getrübten strafrechtlichen oder betreibungsrechtlichen Leumunds, sofern notwendige fachliche und persönliche Kenntnisse vorhanden sind, welche die Bereiche der Personensorge mit sich bringen (E. 5.3).\x3Cbr\x3E | Praxis Kantonsgericht
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Graubünden Kantonsgericht Praxis des Kantonsgerichts 00.00.0000 PKG 2022 9 Grisons Kantonsgericht Praxis des Kantonsgerichts 00.00.0000 PKG 2022 9 Grigioni Tribunale cantonale Prassi del Tribunale cantonale 00.00.0000 PKG 2022 9
Beurteilung der Eignung zur Übernahme der Vermögenssorge und der Personensorge | Regeste:\n- Fehlende Eignung zur Übernahme der Vermögenssorge bei erheblichen Schwierigkeiten in der Regelung der eigenen finanziellen Angelegenheiten (E. 5.2). \n- Eignung zur Übernahme der Personensorge trotz eines getrübten strafrechtlichen oder betreibungsrechtlichen Leumunds, sofern notwendige fachliche und persönliche Kenntnisse vorhanden sind, welche die Bereiche der Personensorge mit sich bringen (E. 5.3).\x3Cbr\x3E | Praxis Kantonsgericht
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