Festlegung der Art und des Ortes der Unterbringung des Kindes durch das den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und die Fremdplatzierung (Art. 310 ZGB) anordnende Gericht; Kindesunterhalt wird infolge Fremdplatzierung zu verfahrensfremd |
Regeste:\n- Art und der Ort der Unterbringung des Kindes sind vom Gericht bzw. von der KESB selbst festzulegen; eine Delegation dieses Entscheids ist nicht zulässig, weder an die KESB (bei Zuständigkeit des Gerichts) noch an den Beistand (E. 2),\n- Infolge Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Fremdplatzierung des Kindes (Art. 310 ZGB) entfällt eine Beurteilung des Anspruchs auf Kindesunterhalt im eherechtlichen Verfahren (E. 6).\x3Cbr\x3E | Praxis Kantonsgericht
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Graubünden Kantonsgericht Praxis des Kantonsgerichts 00.00.0000 PKG 2022 8 Grisons Kantonsgericht Praxis des Kantonsgerichts 00.00.0000 PKG 2022 8 Grigioni Tribunale cantonale Prassi del Tribunale cantonale 00.00.0000 PKG 2022 8
Festlegung der Art und des Ortes der Unterbringung des Kindes durch das den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und die Fremdplatzierung (Art. 310 ZGB) anordnende Gericht; Kindesunterhalt wird infolge Fremdplatzierung zu verfahrensfremd | Regeste:\n- Art und der Ort der Unterbringung des Kindes sind vom Gericht bzw. von der KESB selbst festzulegen; eine Delegation dieses Entscheids ist nicht zulässig, weder an die KESB (bei Zuständigkeit des Gerichts) noch an den Beistand (E. 2),\n- Infolge Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Fremdplatzierung des Kindes (Art. 310 ZGB) entfällt eine Beurteilung des Anspruchs auf Kindesunterhalt im eherechtlichen Verfahren (E. 6).\x3Cbr\x3E | Praxis Kantonsgericht
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