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PKG 2021 8

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\"Lodo irrituale\" als Rechtsöffnungstitel? | - Ein \"lodo irrituale\" nach italienischem Recht stellt weder gestützt auf das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche noch gestützt auf das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und Italien über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheide vom 3. Januar 1933 ein anerkennungsfähiger Schiedsentscheid dar. Folglich handelt es sich beim \"lodo irrituale\" um keinen definitiven Rechtsöffnungstitel (vgl. E. 3.4 ff.).\n- Der streitgegenständliche \"lodo irrituale\" erfüllt jedoch die an eine Schuldanerkennung i.S.v. Art. 82 Abs. 1 SchKG gestellten Anforderungen, sodass er zur provisorischen Rechtsöffnung berechtigt (vgl. E. 5. ff.).\x3Cbr\x3E | Praxis Kantonsgericht

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Graubünden Kantonsgericht Praxis des Kantonsgerichts 00.00.0000 PKG 2021 8 Grisons Kantonsgericht Praxis des Kantonsgerichts 00.00.0000 PKG 2021 8 Grigioni Tribunale cantonale Prassi del Tribunale cantonale 00.00.0000 PKG 2021 8

\"Lodo irrituale\" als Rechtsöffnungstitel? | - Ein \"lodo irrituale\" nach italienischem Recht stellt weder gestützt auf das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche noch gestützt auf das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und Italien über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheide vom 3. Januar 1933 ein anerkennungsfähiger Schiedsentscheid dar. Folglich handelt es sich beim \"lodo irrituale\" um keinen definitiven Rechtsöffnungstitel (vgl. E. 3.4 ff.).\n- Der streitgegenständliche \"lodo irrituale\" erfüllt jedoch die an eine Schuldanerkennung i.S.v. Art. 82 Abs. 1 SchKG gestellten Anforderungen, sodass er zur provisorischen Rechtsöffnung berechtigt (vgl. E. 5. ff.).\x3Cbr\x3E | Praxis Kantonsgericht

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