opencaselaw.ch

PKG 2021 5

Graubünden · · Deutsch GR

Fremdwährungsschuld. Gericht kann Gläubiger im Erkenntnisverfahren nur Zahlung in geschuldeter Fremdwährung zusprechen. Schuldner hat Alternativberechtigung. Kein überspitzter Formalismus. | - Ausführungen zu Art. 84 OR. Sofern Schuld in ausländischer Währung vereinbart, besteht Anspruch des Gläubigers ausschliesslich auf Zahlung in Fremdwährung. Berechtigung zur Erfüllung in Landeswährung gilt nur für den Schuldner (E. 2.4 – 2.6).\n- Kein überspitzter Formalismus, wenn Klage abgewiesen wird wegen unzulässiger Geltendmachung der Forderung in Landeswährung statt in geschuldeter Währung, obwohl der verlangte Betrag in Klammer auch in ausländischer Währung angegeben wurde (E. 2.7).\x3Cbr\x3E | Praxis Kantonsgericht

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Graubünden Kantonsgericht Praxis des Kantonsgerichts 00.00.0000 PKG 2021 5 Grisons Kantonsgericht Praxis des Kantonsgerichts 00.00.0000 PKG 2021 5 Grigioni Tribunale cantonale Prassi del Tribunale cantonale 00.00.0000 PKG 2021 5

Fremdwährungsschuld. Gericht kann Gläubiger im Erkenntnisverfahren nur Zahlung in geschuldeter Fremdwährung zusprechen. Schuldner hat Alternativberechtigung. Kein überspitzter Formalismus. | - Ausführungen zu Art. 84 OR. Sofern Schuld in ausländischer Währung vereinbart, besteht Anspruch des Gläubigers ausschliesslich auf Zahlung in Fremdwährung. Berechtigung zur Erfüllung in Landeswährung gilt nur für den Schuldner (E. 2.4 – 2.6).\n- Kein überspitzter Formalismus, wenn Klage abgewiesen wird wegen unzulässiger Geltendmachung der Forderung in Landeswährung statt in geschuldeter Währung, obwohl der verlangte Betrag in Klammer auch in ausländischer Währung angegeben wurde (E. 2.7).\x3Cbr\x3E | Praxis Kantonsgericht

Graubünden Kantonsgericht Praxis des Kantonsgerichts Grisons Kantonsgericht Praxis des Kantonsgerichts Grigioni Tribunale cantonale Prassi del Tribunale cantonale