Unentgeltliche Rechtspflege für die Privatklägerschaft im Strafverfahren | - Die Privatklägerschaft hat nur Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege im Strafverfahren, wenn sie konnexe privatrechtliche Ansprüche durchsetzen möchte (E. 3).\n- Nur wenn die Privatklägerschaft Handlungen geltend macht, die unter das Folterverbot und das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung fallen könnten, kann ihr bei Fehlen von adhäsionsfähigen Zivilansprüchen die unentgeltliche Rechtspflege im Strafverfahren ausnahmsweise direkt gestützt auf Art. 29 Abs. 3 BV gewährt werden (E. 4.3).\x3Cbr\x3E | Praxis Kantonsgericht
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Graubünden Kantonsgericht Praxis des Kantonsgerichts 00.00.0000 PKG 2021 4 Grisons Kantonsgericht Praxis des Kantonsgerichts 00.00.0000 PKG 2021 4 Grigioni Tribunale cantonale Prassi del Tribunale cantonale 00.00.0000 PKG 2021 4
Unentgeltliche Rechtspflege für die Privatklägerschaft im Strafverfahren | - Die Privatklägerschaft hat nur Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege im Strafverfahren, wenn sie konnexe privatrechtliche Ansprüche durchsetzen möchte (E. 3).\n- Nur wenn die Privatklägerschaft Handlungen geltend macht, die unter das Folterverbot und das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung fallen könnten, kann ihr bei Fehlen von adhäsionsfähigen Zivilansprüchen die unentgeltliche Rechtspflege im Strafverfahren ausnahmsweise direkt gestützt auf Art. 29 Abs. 3 BV gewährt werden (E. 4.3).\x3Cbr\x3E | Praxis Kantonsgericht
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