Entsorgung von im Mietobjekt zurückgelassenen Gegenständen durch den Vermieter | - Räumung und Rückgabe des Mietobjekts im Rahmen des Ausweisungsverfahrens. Eine mögliche Dereliktion von Hab und Gut im Mietobjekt ist im Einzelfall zu prüfen (E. 2.1).\n- Bei fehlender Ermächtigung zur Entsorgung von zurückgelassenen Gegenständen hat der Vermieter den Weg über die Verzugsregeln zu gehen (E. 2.1, E. 2.5). \n- Risiko der Strafbarkeit und/oder Schadenersatzpflicht des Vermieters bei Entsorgung der Gegenstände des Mieters ohne den formellen Weg über Art. 93 OR zu beschreiten (E. 2.1, E. 2.6).\x3Cbr\x3E | Praxis Kantonsgericht
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Entsorgung von im Mietobjekt zurückgelassenen Gegenständen durch den Vermieter | - Räumung und Rückgabe des Mietobjekts im Rahmen des Ausweisungsverfahrens. Eine mögliche Dereliktion von Hab und Gut im Mietobjekt ist im Einzelfall zu prüfen (E. 2.1).\n- Bei fehlender Ermächtigung zur Entsorgung von zurückgelassenen Gegenständen hat der Vermieter den Weg über die Verzugsregeln zu gehen (E. 2.1, E. 2.5). \n- Risiko der Strafbarkeit und/oder Schadenersatzpflicht des Vermieters bei Entsorgung der Gegenstände des Mieters ohne den formellen Weg über Art. 93 OR zu beschreiten (E. 2.1, E. 2.6).\x3Cbr\x3E | Praxis Kantonsgericht
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