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2025-38

A (natürliche Person) — Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen

Finma · 2025-05-14 · Deutsch CH
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Partei: A (natürliche Person)

Bereich: Unerlaubt tätige Finanzmarktanbieter

Thema: Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen

Zusammenfassung: A hat zwischen April 2021 und Oktober 2024 Darlehen von mindestens 65 natürlichen und juristischen Personen in der Gesamthöhe von rund CHF 9 Mio. über verschiedene Bankkonten und in bar entgegengenommen. Dabei waren über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren mehr als 20 Darlehen gleichzeitig offen. In den schriftlichen Darlehensverträgen verpflichtete sich A zur Rückzahlung des vollständigen Darlehensbetrags an die Darlehensgeber innerhalb der vereinbarten Darlehensdauer sowie zur Zahlung von Darlehenszinsen. A hat demnach gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen (Art. 1 Abs. 2 BankG), ohne über die dafür erforderliche Bankenbewilligung (Art. 3 BankG) zu verfügen, und damit Aufsichtsrecht schwer verletzt. Schliesslich verletzte A auch seine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht gemäss Art. 29 FINMAG schwer, indem er der FINMA und der Untersuchungsbeauftragten falsche und unvollständige Informationen erteilte sowie für die Untersuchung relevante Informationen nicht zur Verfügung stellte.

Massnahmen: Feststellung (Art. 32 Abs. 1 FINMAG); Publikation der Unterlassungsanweisung für die Dauer von vier Jahren (Art. 34 FINMAG)

Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.