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2025-28

Versicherungsvermittler A (natürliche Person) und X (Einzelunternehmen) — andere

Finma · 2025-10-21 · Deutsch CH
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Partei: Versicherungsvermittler A (natürliche Person) und X (Einzelunternehmen)

Bereich: Bewilligter Bereich

Thema: andere

Zusammenfassung: Im Jahr 2025 reichten A und sein Einzelunternehmen X beide ein Gesuch um Erstregistrierung im Register der ungebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler ein. Der Strafregisterauszug von A weist zwei Verurteilungen wegen schwerer Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz auf. Trotz wiederholter Aufforderungen der FINMA beantwortete A die Anfragen nach Auskünften nicht, obwohl diese Auskünfte für die Bearbeitung der Registrierungsgesuche notwendig gewesen wären. Auf der Grundlage von Art. 13 Abs. 2 VwVG trat die FINMA nicht auf die Erstregistrierungsgesuche von A und X ein.

Massnahmen: Nichteintreten auf die Gesuche um Erstregistrierung im Register der ungebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler von A und X (Art. 13 Abs. 2 VwVG)

Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.