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2024-39

X AG — andere

Finma · 2024-07-16 · Deutsch CH
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Partei: X AG

Bereich: Amtshilfe

Thema: andere

Zusammenfassung: Die FINMA wurde von einer ausländischen Behörde im Rahmen der internationalen Amtshilfe (Art. 42 ff. FINMAG) um Informationen der X AG im Zusammenhang mit einer Untersuchung wegen Verdachts auf Verletzung von Finanzmarktrecht, namentlich Marktmanipulation, ersucht. Im Auskunftsverfahren (Art. 42a FINMAG) reagierte die X AG nicht auf die eingeschriebenen und zugestellten Editionsschreiben der FINMA. In ihrer Editionsverfügung kam die FINMA zum Schluss, dass sie gemäss Art. 42a Abs. 1 FINMAG von jeglichen Informationsinhaberinnen und -inhabern Informationen verlangen kann und sämtliche Amtshilfevoraussetzungen gemäss Art. 42 FINMAG erfüllt sind. Die X AG sei folglich verpflichtet, im Auskunftsverfahren mitzuwirken.

Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.