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2024-29

X GmbH, natürliche Personen A, B und C — Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen

Finma · 2024-05-22 · Deutsch CH
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Partei: X GmbH, natürliche Personen A, B und C

Bereich: Unerlaubt tätige Finanzdienstleister

Thema: Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen

Zusammenfassung: Die X GmbH nahm über einen Zeitraum von sieben Monaten von rund 2'000 Anlegern Kryptowährungen im Gegenwert von mehreren hunderttausend US-Dollar entgegen. Die entgegengenommenen Vermögenswerte sollten zu Kapitalanlagezwecken in den Handel mit Währungen investiert werden und die X GmbH warb öffentlich für ihr Geschäftsmodell. Die Gesellschaft verpflichtete sich, den Anlegern eine regelmässige Rendite und im Kündigungsfall den investierten Betrag zurückzuzahlen, und hat somit ohne die erforderliche Bewilligung gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen. Während des Verfahrens wurde aufgrund der schlechten finanziellen Lage der X GmbH der Konkurs eröffnet und im Anschluss mangels Aktiven wieder eingestellt. Die FINMA stellte gegenüber der X GmbH wie auch gegenüber den massgeblich involvierten A, B und C fest, dass diese Aufsichtsrecht schwer verletzt haben. Gegenüber den natürlichen Personen A, B und C verfügte sie eine Unterlassungsanweisung und ordnete deren Publikation für die Dauer von einem Jahr an.

Massnahmen: Feststellung (Art. 32 FINMAG), Publikation einer Unterlassungsanweisung gegen A, B und C für die Dauer von einem Jahr (Art. 34 FINMAG)

Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.