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2024-25

Versicherungsvermittler X (natürliche Person) — andere

Finma · 2024-12-17 · Deutsch CH
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Partei: Versicherungsvermittler X (natürliche Person)

Bereich: Bewilligte

Thema: andere

Zusammenfassung: Nach einem unvollständigen Gesuch um Registrierung als ungebundene Versicherungsvermittlerin Ende 2023 stellte die natürliche Person X anfangs 2024 ein neues Gesuch. Der Strafregisterauszug von X wies vier Urteile auf. Im Antragsformular hatte X diese Urteile nicht angegeben und ergänzte sie auf Hinweis der FINMA nachträglich. Weitere Abklärungen der FINMA ergaben, dass gegen X seit 2015 insgesamt 24 Strafverfahren geführt wurden bzw. werden. Daraus waren bereits 20 Verurteilungen – vorwiegend wegen Verstössen gegen das SVG – resultiert. Abklärungen der FINMA führten zudem zwei Konkursverfahren und Verlustscheine über CHF 30'000.- zu Tage. Die FINMA erwog, dass X keinen guten Ruf genoss und keine Gewähr bot (Art. 41 Abs. 2 Bst. b VAG), da er sich regelmässig nicht an die Rechtsordnung gehalten und auch aufsichtsrechtliche Pflichten schwer verletzt hatte, indem er der Auskunftspflicht gemäss Art. 29 Abs. 1 FINMAG nicht nachgekommen war. Im Ergebnis erfüllte X die Registrierungsvoraussetzungen von Art. 41 VAG bzw. Art. 187 Abs. 2 AVO nicht, weshalb die FINMA X die Registrierung im Versicherungsvermittlerregister verweigerte.

Massnahmen: Abweisung des Gesuchs um Erstregistrierung als ungebundene Versicherungsvermittlerin (Art. 41 Abs. 2 Bst. b VAG i.V.m. Art. 187 Abs. 2 AVO)

Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.