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2023-15

X AG — andere

Finma · 2023-02-21 · Deutsch CH
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Partei: X AG

Bereich: Unerlaubt tätige Finanzdienstleister

Thema: andere

Zusammenfassung: Aufgrund von Hinweisen auf ein potenziell aufsichtsrechtlich relevantes Fehlverhalten der X AG leitete die FINMA eine formlose Vorabklärung ein. Die FINMA erbat die X AG in diesem Rahmen um Angaben zu ihrer Tätigkeit, wie namentlich die Art und den Umfang der von ihr erbrachten Dienstleistung im Bereich der Verwaltung von digitalen Vermögenswerten. Die X AG reagierte auf das Schreiben mit dem Antrag auf Akteneinsicht verbunden mit der Neuansetzung der Frist zur Stellungnahme frühstens 30 Tage nach erfolgter Akteneinsicht.

Massnahmen: Abweisung des Gesuchs, soweit darauf einzutreten war.

Rechtskraft: Auf eine gegen die Verfügung erhobene Beschwerde ist das Bundesverwaltungsgericht nicht eingetreten; vgl. Urteil BVGer B-1751/2023 vom 23.5.2023 (rechtskräftig).