Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Partei: X AG
Bereich: Marktaufsicht
Thema: andere
Zusammenfassung: Die FINMA hat im Rahmen eines Enforcementverfahrens festgestellt, dass die X AG an den Jahresenden 2018 und 2019 sowie an den Quartalsenden 2019 durch die strategische Platzierung von kurstreibenden Käufen von Aktien der Y AG einen Anstieg des Aktienkurses bewirkt hat. Die Aktienkäufe wiesen keinen wirtschaftlichen Hintergrund bzw. kein echtes ökonomisches Angebots- und Nachfrageverhalten auf. Die FINMA stellte somit bei der X AG eine Verletzung gegen das Verbot von Marktmanipulation (Art. 143 FinfraG) fest.
Massnahmen: Feststellung (Art. 32 FINMAG)
Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.