opencaselaw.ch

2021-20

X GmbH (in Liquidation) — Verletzung von geldwäschereirechtlichen Pflichten

Finma · 2021-01-22 · Deutsch CH
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Partei: X GmbH (in Liquidation)

Bereich: Unerlaubt tätige Finanzdienstleister

Thema: Verletzung von geldwäschereirechtlichen Pflichten

Zusammenfassung: Im Rahmen einer Unterstellungsanfrage für ein Initial Coin Offering (ICO) bestätigte die FINMA gegenüber der X GmbH ihre Unterstellungspflicht. In der Folge führte die X GmbH den ICO durch und gab Zahlungs-Token im Wert von rund CHF 9.4 Mio. aus, ohne über den erforderlichen SRO -Anschluss bzw. eine FINMA-Bewilligung zu verfügen oder einen dem schweizerischen Geldwäschereigesetz unterstellten Finanzintermediär beizuziehen. Die FINMA stellte fest, dass die X GmbH damit die Unterstellungspflicht nach aArt. 14 GwG und folglich Aufsichtsrecht schwer verletzt hatte. Im Enforcementverfahren kam die X GmbH zudem ihrer Auskunfts- und Mitwirkungspflicht (Art. 29 FINMAG) nicht hinreichend nach, wofür sie ebenfalls von der FINMA gerügt wurde. Im Laufe des Verfahrens war gegenüber der X GmbH durch das zuständige Gericht die Liquidation nach Art. 731b OR angeordnet worden.

Massnahmen: Feststellung (Art. 32 FINMAG)

Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.